Einspeisevergütung
Erlös errechnet sich aus dem Vergütungssatz (Eurocent pro kWh), den der Netzbetreiber für in das Stromnetz eingespeisten Strom zahlen muss.
Einspeisevergütung
Rechtsgrundlage
Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Dieser soll kostendeckend sein. Geregelt wird dies im EEG, welches umgangssprachlich "Erneuerbare-Energien-Gesetz" genannt wird. Die amtliche Bezeichnung des Gesetzes ist: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Vgl. Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, S.2074; siehe auch www.bmu.de.
Berechnungsgrundlage
Das Gesetz garantiert einen gleichbleibenden Vergütungssatz über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr). Der in Ansatz zu bringende Vergütungssatz ermässigt sich von Inbetriebnahmejahr zu Inbetriebnahmejahr jeweils um einen bestimmten Prozentsatz. Dieser war bisher 5 %. Die Degression ist mit dem EEG2009 neu geregelt. Sie stellt sich nunmehr wie folgt dar:
Degressionssätze nach EEG 2009 in Prozent:
Freiflächen | Dachflächen | ||||
2010 | 2011 | 2010 | 2011 | ||
---|---|---|---|---|---|
bis 100 Kilowatt | ab 100 Kilowatt | bis 100 Kilowatt | ab 100 Kilowatt | ||
10 | 9 | 8 | 9 | 10 | 9 |
PV-Zubaurate
Darüber hinaus gibt es eine gleitende Anpassung der Degressionssätze, die ein schnelleres oder langsameres Marktwachstum Zubaurate) berücksichtigt.
Die oben genannten Prozentsätze verändern sich, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur zum 30.9. des Vorjahres innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate registrierten Anlagen folgende Werte übersteigen/unterschreiten:
"+/./."Megawatt-Leistung | ||
Jahr | unterer Korridor | oberer Korridor |
2009 | 1000 | 1500 |
2010 | 1100 | 1700 |
2011 | 1200 | 1900 |
./.1 |
Die Degressionssätze erhöhen sich um 1,0 Prozentpunkte für das jeweils folgende Kalenderjahr, sobald die zugebaute Leistung im Jahr 2009 1.500 MWp, im Jahr 2010 1.700 MWp und im Jahr 2011 1.900 MWp übersteigt. Die Degressionssätze verringern sich um 1,0 Prozentpunkte für das jeweils folgende Kalenderjahr, sobald die zugebaute Leistung im Jahr 2009 1.000 MWp, im Jahr 2010 1.100 MWp und im Jahr 2012 1.200 MWp unterschreitet. Ermittlungsgrundlage für den Zubau ist das Anlagenregister. In diesem Register werden alle nach § 16 Abs.2 EEG2009 meldepflichtigen Solarstromanlagen erfasst. Die Zubaurate wird jeweils zum 31. Oktober jeden Jahres von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben.
Bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer Nennleistung von mehr als 30 kWp wird die resultierende Vergütung als Mischvergütung per Dreisatz berechnet. Die Leistungsteile der Anlage unter 30 kWp, zwischen 30 und 100 kWp, zwischen 100 und 1.000 kWp und über 1.000 kWp erhalten jeweils anteilig zur Gesamtleistung einen eigenen Vergütungssatz. Mit Inbetriebnahmejahr 2009 und einer Generatorleistung von 120 kWp berechnet sich beispielsweise die Vergütung für eine Anlage auf einem Gebäude folgendermaßen: 30/120 * 43,01 Cent/kWh + 70/120 * 40,91 Cent/kWh + 20/120 * 39,58 Cent/kWh = 41,21 Cent/kWh. Diese Einspeisevergütung wird dann für die 20 Jahre zzgl. Inbetriebnahmejahr gezahlt.
Bei Inbetriebnahme im Jahr 2010 sinkt der Vergütungssatz gegenüber 2009 um 9 % und beträgt dann nur noch 39,14 Cent/kWh. Dieser Festlegung des Degressionssatzes liegt zugrunde, dass der Markt in 2009 um mehr als 1500 MWp (= obere Grenze des Zubau-Korridors gem. EEG2009) gewachsen ist.
Für 2010 steht eine ausserordentliche Senkung der Einspeisevergütung um 15% für Dachanlagen und um 25% für Freiflächenanlagen zur Diskussion. In der Sache ist noch nicht entschieden.
Vergütungssätze in Eurocent, netto
Die Vergütungssätze gelten jeweils für die obere Grenze des Zubau-Korridors.
Inbetriebnahmejahr | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | |||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Freiflächenanlagen u. sonst. Anlagen | 31,94 | 28,43 | 25,59 | 23,03 | |||
Anlagen auf Dachflächen, Lärmschutzwänden | |||||||
Anteil bis 30 kWP | 43,01 | 39,14 | 35,23 | 31,71 | |||
Anteil bis 100 kWp | 40,91 | 37,23 | 33,51 | 30,16 | |||
Anteil bis 1 MWp | 39,58 | 35,23 | 31,71 | 28,54 | |||
Anteil über 1MWp | 33,00 | 29,37 | 26,43 | 23,79 |
Beispiel: Eine auf einem Gebäudedach installierte Anlage mit einer STC-Nennleistung von 10,5 kWp wird Anfang April 2009 in Betrieb genommen. Der Betreiber erhält für diese Anlage pro eingespeiste kWh Solarstrom eine Vergütung von 43,01 Cent garantiert über 249 Monate (Inbetriebnahmejahr (9 Monate) + 20 volle Kalenderjahre).