Einspeisevergütung

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Der Erlös errechnet sich aus dem Vergütungssatz (Eurocent pro kWh), den der Netzbetreiber für in das Stromnetz eingespeisten Strom zahlen muss.

Rechtsgrundlage

Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Dieser soll kostendeckend sein. Geregelt wird dies im EEG, welches umgangssprachlich "Erneuerbare-Energien-Gesetz" genannt wird. Die amtliche Bezeichnung des Gesetzes ist: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Vgl. Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, S.2074; siehe auch www.bmu.de.

Aktuelles Recht

Aktuelles Recht ist die EEG-Novelle 2010. Sie wurde vom Bundesrat am 8./9.7.2010 beschlossen und sieht eine umfassende Degression der Solarstromvergütung vor. Die Einführung soll rückwirkend zum 1.7. erfolgen.

Die EEG-Vergütung für Neuanlagen auf Gebäuden wird zum 1.7. um 13 % und ab 1.10 um weitere 3 % abgesenkt. Darüber hinaus wurde auch die jährliche Regelabsenkung neu gefasst.

Berechnungsgrundlage

Das Gesetz garantiert einen gleichbleibenden Vergütungssatz über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr). Der in Ansatz zu bringende Vergütungssatz ermässigt sich von Inbetriebnahmejahr zu Inbetriebnahmejahr jeweils um einen bestimmten Prozentsatz. Dieser wurde mit der Novelle 2010 ebenfalls neu geregelt. Es gelten folgende Eckpunkte:

1. Für die Bemessung des zum 1.1.2011 geltenden Degressionssatzes gilt die Leistung der bei der Bundesnetzagentur vom 1.6. bis 30.9.2010 gemeldeten Anlagen. Diese Werte werden mit dem Faktor 3 auf das Jahresergebnis hochgerechnet.

2. Die Einordung bestimmt sich danach nach folgender Tabelle:

Megawatt-Leistung
unter 1500 MW 6% unter 2000 MW 7% unter 2500 MW 8% über 3500 MW 9% über 4500 MW 11% über 5500 MW 12% über 6500 MW 13%

3. Bei Überschreitung der festgelegten acht Ausbaugrenzen wird die Degression um jeweils einen Prozentpunkt erhöht.

Beispiel: Bei einem Zubau von über 6500 MW beträgt die Degression zum 1.1.2011 13 %.


Degressionssätze nach EEG 2010 in Prozent:

Freiflächen Dachflächen
2010 2011 2010 2011
bis 100 Kilowatt ab 100 Kilowatt bis 100 Kilowatt ab 100 Kilowatt
10 9 8 9 10 9


PV-Zubaurate

Darüber hinaus gibt es eine gleitende Anpassung der Degressionssätze, die ein schnelleres oder langsameres Marktwachstum (Zubaurate) berücksichtigt.

Die oben genannten Prozentsätze verändern sich, sobald die Leistung der bei der Bundesnetzagentur zum 30.9. des Vorjahres innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate registrierten Anlagen folgende Werte übersteigen/unterschreiten:

Megawatt-Leistung
Jahr unterer Korridor oberer Korridor
2009 1000 1500
2010 1100 1700
2011 1200 1900
+/./. ./.1 +1


Vergütungssätze in Eurocent, netto

Die Vergütungssätze gelten jeweils für die obere Grenze des Zubau-Korridors.

Inbetriebnahmejahr 2009 2010 2011 2012
Freiflächenanlagen u. sonst. Anlagen 31,94 28,43 25,59 23,03
Anlagen auf Dachflächen, Lärmschutzwänden
Anteil bis 30 kWP 43,01 39,14 35,23 31,71
Anteil bis 100 kWp 40,91 37,23 33,51 30,16
Anteil bis 1 MWp 39,58 35,23 31,71 28,54
Anteil über 1MWp 33,00 29,37 26,43 23,79

Beispiel: Eine auf einem Gebäudedach installierte Anlage mit einer STC-Nennleistung von 10,5 kWp wird Anfang April 2009 in Betrieb genommen. Der Betreiber erhält für diese Anlage pro eingespeiste kWh Solarstrom eine Vergütung von 43,01 Cent garantiert über 249 Monate (Inbetriebnahmejahr (9 Monate) + 20 volle Kalenderjahre).

Bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer Nennleistung von mehr als 30 kWp wird die resultierende Vergütung als Mischvergütung per Dreisatz berechnet. Die Leistungsteile der Anlage unter 30 kWp, zwischen 30 und 100 kWp, zwischen 100 und 1.000 kWp und über 1.000 kWp erhalten jeweils anteilig zur Gesamtleistung einen eigenen Vergütungssatz. Mit Inbetriebnahmejahr 2009 und einer Generatorleistung von 120 kWp berechnet sich beispielsweise die Vergütung für eine Anlage auf einem Gebäude folgendermaßen: 30/120 * 43,01 Cent/kWh + 70/120 * 40,91 Cent/kWh + 20/120 * 39,58 Cent/kWh = 41,21 Cent/kWh. Diese Einspeisevergütung wird dann für die 20 Jahre zzgl. Inbetriebnahmejahr gezahlt.


Bundesregierung beschliesst Änderung zum 1. Juli 2010

Was ändert sich?

Für Dachanlagen: Zum 1. Juli 2010 wird die Vergütung einmalig um 16 Prozent abgesenkt. Hinzu kommt zum Jahresende eine weitere ohnehin vorgesehene Absenkung um neun Prozent.

Bei Freiflächen beträgt die Absenkung 15 Prozent, bei Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung elf Prozent. Die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen ab dem 1. Juli 2010 entfällt. Denn es soll vermieden werden, dass landwirtschaftlich nutzbare Flächen für Solaranlagen verbraucht werden. Im Gegenzug werden andere vorbelastete Flächen in die Förderung neu aufgenommen. Dazu zählen Industrie- und Gewerbegebiete sowie Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwegen.

Die Förderung von Freiflächenanlagen war bislang bis einschließlich 2014 befristet. Diese Befristung wird aufgehoben.

Degression wird neugestaltet: Jedes Jahr sinkt die Vergütung regulär um neun Prozent für neue Anlagen. Überschreitet der Zubau neuer Anlagen ein bestimmtes Volumen, sank die Vergütung bislang um einen weiteren Prozentpunkt, also um insgesamt zehn Prozent. Diese Regelung wird erweitert: Bei einem Zubau von 2.500 bis 3.500 Megawatt bleibt es bei einer Degression von neun Prozent. Wird diese Grenze überschritten, wird stärker gekürzt: um elf Prozent im Jahr 2011 und um 13 Prozent 2012. Bleibt der Zubau dagegen unter diesem Ziel, fällt die Minderung niedriger aus.

Mit dieser Flexibilisierung kann man dem Marktgeschehen besser Rechnung tragen: Wenn viele Anlagen gebaut werden, liegt das an den gesunkenen Preisen. Dann kann auch die Förderung vermindert werden. Betroffen von den Änderungen sind neue Anlagen. Bestehende Anlagen erhalten die Vergütungssätze, die galten, als sie errichtet wurden.

Die Kabinettsvorlage muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Einige Bundesländer haben gegen den Beschluss Widerstand angemeldet. Die Solarverbände kritisieren die Entscheidung heftig.

Siehe auch