Einspeisevergütung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus RosolarWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Erlös errechnet sich aus dem Vergütungssatz (Eurocent pro kWh), den der Netzbetreiber für in das Stromnetz eingespeisten Strom zahlen muss.
Erlös errechnet sich aus dem Vergütungssatz (Eurocent pro kWh), den der Netzbetreiber für in das Stromnetz eingespeisten Strom zahlen muss.
Es ist aber auch möglich, den mit der PV-Anlage erzeugten Strom selbst zu nutzen. Erlös sind in diesem Fall die erzielten Stromerträge (kWh)([[Eigenstromnutzung]]).




Zeile 7: Zeile 6:
'''Rechtsgrundlage'''
'''Rechtsgrundlage'''


Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Dieser soll kostendeckend sein. Das Gesetz garantiert einen gleichbleibenden Vergütungssatz über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr). Geregelt wird dies im EEG, welches umgangssprachlich "Erneuerbare-Energien-Gesetz" genannt wird. Die amtliche Bezeichnung des Gesetzes ist: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Vgl. Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, S.2074; siehe auch [www.bmu.de].
Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Dieser soll kostendeckend sein. Geregelt wird dies im EEG, welches umgangssprachlich "Erneuerbare-Energien-Gesetz" genannt wird. Die amtliche Bezeichnung des Gesetzes ist: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Vgl. Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, S.2074; siehe auch [www.bmu.de].
 


'''Berechnungsgrundlage'''


Das Gesetz garantiert einen gleichbleibenden Vergütungssatz über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr). Wird die Anlage erst in künftigen Jahren in Betrieb genommen, ermässigt sich der in Ansatz zu bringende Vergütungssatz jeweils jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Dieser war bisher 5 %. Die Degression ist inzwischen im EEG neu geregelt. Es gilt eine jährliche Bandbreite von 7 bis 11 Prozent. Sie hängt ab vom Anlagetyp, von der bundesweiten PV-Zubaurate im jeweiligen Vorjahr und im Inbetriebnahmejahr.





Version vom 27. Januar 2010, 12:35 Uhr

Erlös errechnet sich aus dem Vergütungssatz (Eurocent pro kWh), den der Netzbetreiber für in das Stromnetz eingespeisten Strom zahlen muss.


Einspeisevergütung

Rechtsgrundlage

Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Dieser soll kostendeckend sein. Geregelt wird dies im EEG, welches umgangssprachlich "Erneuerbare-Energien-Gesetz" genannt wird. Die amtliche Bezeichnung des Gesetzes ist: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Vgl. Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, S.2074; siehe auch [www.bmu.de].

Berechnungsgrundlage

Das Gesetz garantiert einen gleichbleibenden Vergütungssatz über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr). Wird die Anlage erst in künftigen Jahren in Betrieb genommen, ermässigt sich der in Ansatz zu bringende Vergütungssatz jeweils jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Dieser war bisher 5 %. Die Degression ist inzwischen im EEG neu geregelt. Es gilt eine jährliche Bandbreite von 7 bis 11 Prozent. Sie hängt ab vom Anlagetyp, von der bundesweiten PV-Zubaurate im jeweiligen Vorjahr und im Inbetriebnahmejahr.



Kategorie: Im Focus