Erlöse Windkraft: Unterschied zwischen den Versionen

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Erlöse resultieren aus dem Stromertrag, im Falle der Wirksamkeit des EEG ist es die
[[Einspeisevergütung Windkraft]].
Die Abschätzung des Energieertrages läßt sich mit Hilfe der Leistungskennlinie einer Windkraftanlage durchführen. Grundlage hierfür ist die Messung der Windgeschwindigkeit und die daraus abgeleiteten Histogramme bzw. Verteilungsfunktionen. Langfristige Aussagen sind wegen der Unterschiedlichkeit des jährlichen Windangebotes schwierig. Zur Stabilisierung der Schätzergebnisse werden die Winddaten benachbarter Windkraftanlagen, meterologischer Meßstationen und Flughäfen, die Langzeitmessungen dokumentieren, herangezogen. Zu berücksichtigen sind auch örtliche Gegebenheiten, wie z.B. Abschattungs- u. Störeffekte am Standort und durch benachbarte Windturbinen und schließlich Ausfallzeiten durch Störungen, Reparaturen und Wartung.
Die Abschätzung des Energieertrages beeinflußt wesentlich die Finanzierung (Höhe der Beleihung) vgl. [[Finanzierungskosten]].
Das Beispiel für die Schätzung der jährlichen Einspeiserlöse sind dem Buch Windkraftanlagen, Robert Gasch u.a, Vieweg+Teubner-Verlag, 7. Auflage entnommen.
Bei dem zugrunde liegenden Objekt handelt es sich um eine Windkraftanlage (1,5 MW) an einem Standort mit 6,4 m/s mittlerer Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe, Errichtung im April 2009.
Aus der Anlagenleistung und der Windgeschwindigkeit errechnet sich eine Jahresstromproduktion von 3.074 MWh. Bereinigt um einen Ausfall der Maschinenlaufzeit von 2 % ergibt sich ein Produktionswert von effektiv 3.013 MWh. Die Plausibilität des errechneten Wertes wird durch den Referenzertrag umliegender Anlagen und Meßstationen (3.288 MWh) bestätigt.
Die aus dem EEG zu erwartende Vergütung beläuft sich auf 0,0920 €/kWh für die folgenden 18 Jahre und auf 0,0502 €/kWh für die Restlaufzeit von 2 Jahren. Der Referenzertrag wird um  8 % unterschritten.  Daraus ergibt sich ein Mittelwert von 0,0878 €/kWh. Damit beläuft sich der jährliche Einspeiseerlös auf '''264,6 T €'''.
Näheres zum Referenzertrag: http://buzer.de/gesetz/8423/a156980.htm
Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Windkraftanlage siehe [[Wirtschaftlichkeit Windkraft]]. 
[[Kategorie: Windenergie (Wissen)]]
[[Kategorie: Windenergie (Wissen)]]

Aktuelle Version vom 27. Februar 2021, 11:47 Uhr

Erlöse resultieren aus dem Stromertrag, im Falle der Wirksamkeit des EEG ist es die Einspeisevergütung Windkraft.

Die Abschätzung des Energieertrages läßt sich mit Hilfe der Leistungskennlinie einer Windkraftanlage durchführen. Grundlage hierfür ist die Messung der Windgeschwindigkeit und die daraus abgeleiteten Histogramme bzw. Verteilungsfunktionen. Langfristige Aussagen sind wegen der Unterschiedlichkeit des jährlichen Windangebotes schwierig. Zur Stabilisierung der Schätzergebnisse werden die Winddaten benachbarter Windkraftanlagen, meterologischer Meßstationen und Flughäfen, die Langzeitmessungen dokumentieren, herangezogen. Zu berücksichtigen sind auch örtliche Gegebenheiten, wie z.B. Abschattungs- u. Störeffekte am Standort und durch benachbarte Windturbinen und schließlich Ausfallzeiten durch Störungen, Reparaturen und Wartung.

Die Abschätzung des Energieertrages beeinflußt wesentlich die Finanzierung (Höhe der Beleihung) vgl. Finanzierungskosten.

Das Beispiel für die Schätzung der jährlichen Einspeiserlöse sind dem Buch Windkraftanlagen, Robert Gasch u.a, Vieweg+Teubner-Verlag, 7. Auflage entnommen.

Bei dem zugrunde liegenden Objekt handelt es sich um eine Windkraftanlage (1,5 MW) an einem Standort mit 6,4 m/s mittlerer Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe, Errichtung im April 2009.

Aus der Anlagenleistung und der Windgeschwindigkeit errechnet sich eine Jahresstromproduktion von 3.074 MWh. Bereinigt um einen Ausfall der Maschinenlaufzeit von 2 % ergibt sich ein Produktionswert von effektiv 3.013 MWh. Die Plausibilität des errechneten Wertes wird durch den Referenzertrag umliegender Anlagen und Meßstationen (3.288 MWh) bestätigt.

Die aus dem EEG zu erwartende Vergütung beläuft sich auf 0,0920 €/kWh für die folgenden 18 Jahre und auf 0,0502 €/kWh für die Restlaufzeit von 2 Jahren. Der Referenzertrag wird um 8 % unterschritten. Daraus ergibt sich ein Mittelwert von 0,0878 €/kWh. Damit beläuft sich der jährliche Einspeiseerlös auf 264,6 T €.

Näheres zum Referenzertrag: http://buzer.de/gesetz/8423/a156980.htm

Berechnung der Wirtschaftlichkeit der Windkraftanlage siehe Wirtschaftlichkeit Windkraft.