Einspeisevergütung: Unterschied zwischen den Versionen

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Erlös errechnet sich aus dem Vergütungssatz (Eurocent pro kWh), den der Netzbetreiber für in das Stromnetz eingespeisten Strom zahlen muss.
Der Erlös errechnet sich aus dem Vergütungssatz (Eurocent pro kWh), den der Netzbetreiber für in das Stromnetz eingespeisten Strom zahlen muss.


== Rechtsgrundlage ==


== Einspeisevergütung ==
Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Dieser soll kostendeckend sein. Geregelt wird dies im EEG, welches umgangssprachlich "Erneuerbare-Energien-Gesetz" genannt wird. Die amtliche Bezeichnung des Gesetzes ist: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Vgl. Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, S.2074; siehe auch [http://www.bmu.de www.bmu.de].


'''Rechtsgrundlage'''
== Aktuelles Recht ==


Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Dieser soll kostendeckend sein. Geregelt wird dies im EEG, welches umgangssprachlich "Erneuerbare-Energien-Gesetz" genannt wird. Die amtliche Bezeichnung des Gesetzes ist: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Vgl. Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, S.2074; siehe auch [www.bmu.de].
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht nach § 20 a Abs. 3 EEG quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen, die zur Ermittlung und Veröffentlichung der für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen nach § 32 EEG dienen. Dabei werden Korrekturmeldungen zu bereits veröffentlichten Monatswerten berücksichtigt.


'''Berechnungsgrundlage'''
== Berechnungsgrundlage ==


Das Gesetz garantiert einen gleichbleibenden Vergütungssatz über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr). Wird die Anlage erst in künftigen Jahren in Betrieb genommen, ermässigt sich der in Ansatz zu bringende Vergütungssatz jeweils jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Dieser war bisher 5 %. Die Degression ist inzwischen im EEG neu geregelt. Es gilt eine jährliche Bandbreite von 7 bis 11 Prozent. Sie hängt ab vom Anlagetyp, von der bundesweiten PV-Zubaurate im jeweiligen Vorjahr und im Inbetriebnahmejahr. Aus der PV-Zubaurate wird ein sogenannter Zubaukorridor mit einer Ober- und Untergrenze abgeleitet.
Das Gesetz garantiert einen gleichbleibenden Vergütungssatz über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr).  


Beispiel: Eine auf einem Gebäudedach installierte Anlage mit einer STC-Nennleistung von 10,5 kWp wird Anfang April 2009 in Betrieb genommen. Der Betreiber erhält für diese Anlage pro eingespeiste kWh Solarstrom eine Vergütung von 43,01 Cent garantiert über 249 Monate (Inbetriebnahmejahr (9 Monate) + 20 volle Kalenderjahre).
== Vergütungssätze in Eurocent, netto ==
Bei Inbetriebnahme im Jahr 2010 sinkt der Vergütungssatz um 9 % und beträgt dann nur noch 39,14 Cent/kWh. Dieser Festlegung des Degressionssatzes liegt zugrunde, dass der Markt in 2009 um mehr als 1500 MWp (= obere Grenze des Zubau-Korridors gem. EEG2009) gewachsen ist. Davon ist aufgrund eines hervorragenden Wachstums auszugehen. Für 2010 steht eine ausserordentliche Senkung der Einspeisevergütung um 25 % zur Diskussion. In der Sache ist noch nicht entschiede.


Die nachfolgenden Tabelle enthält die diesem Wert zugrundeliegenden, teilweise korrigierten Monatswerte sowie die für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen


== Vergütungssätze in Eurocent, netto ==
http://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/userupload/Verguetungsuebersicht-Basis.pdf
 
{|
!Inbetriebnahmejahr
!2009
||
!2010
|-
|Freiflächenanlagen u. sonst. Anlagen
|31,94
||
|29,07
|-
|Anlagen auf Dachflächen, Lärmschutzwänden
|-
|bis 30 kWP
|43,01
||
|39,14
|}


== Rendite einer Anlage ==


Die Rendite Ihrer Anlage können Sie selbst errechnen. Siehe [http://www.test.de/solarrechner].


Rentabilitätsberechnung im Photovoltaik.org Solarrechner. Siehe [http://www.photovoltaik.org/wirtschaftlichkeit/photovoltaik-rechner].


== Siehe auch ==


* [[Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen]]


Kategorie: Im Fokus
[[Kategorie:Photovoltaik (Wissen)]]

Aktuelle Version vom 4. August 2020, 11:35 Uhr

Der Erlös errechnet sich aus dem Vergütungssatz (Eurocent pro kWh), den der Netzbetreiber für in das Stromnetz eingespeisten Strom zahlen muss.

Rechtsgrundlage

Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Dieser soll kostendeckend sein. Geregelt wird dies im EEG, welches umgangssprachlich "Erneuerbare-Energien-Gesetz" genannt wird. Die amtliche Bezeichnung des Gesetzes ist: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Vgl. Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, S.2074; siehe auch www.bmu.de.

Aktuelles Recht

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht nach § 20 a Abs. 3 EEG quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen, die zur Ermittlung und Veröffentlichung der für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen nach § 32 EEG dienen. Dabei werden Korrekturmeldungen zu bereits veröffentlichten Monatswerten berücksichtigt.

Berechnungsgrundlage

Das Gesetz garantiert einen gleichbleibenden Vergütungssatz über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr).

Vergütungssätze in Eurocent, netto

Die nachfolgenden Tabelle enthält die diesem Wert zugrundeliegenden, teilweise korrigierten Monatswerte sowie die für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen

http://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/userupload/Verguetungsuebersicht-Basis.pdf

Rendite einer Anlage

Die Rendite Ihrer Anlage können Sie selbst errechnen. Siehe [1].

Rentabilitätsberechnung im Photovoltaik.org Solarrechner. Siehe [2].

Siehe auch