Förderung Solarthermie-Anlagen

Aus RosolarWiki

Förderumfang (Zuschüsse)

Anlagen auf neue Gebäude werden derzeit nicht gefördert.

Anlagen auf Bestandsgebäuden werden gefördert, allerdings nur im Falle der kombinierten Warmwasseraufbereitung und Raumheizung.

Ausnahme nur bei Warmwasseraufbereitung:

Große Solarkollektoranlagen auf Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder auf Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind.

Förderhöhe

ab 01.01.2012:

bis 40 m² Bruttokollektorfläche:

€ 90,00 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche

weitere Voraussetzung: Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern pro angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche

Erweiterung: € 45,00 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche

über 40 m² Bruttokollektorfläche:

€ 45,00 für die ersten 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche und € 22,50 für den Quadratmeter darüber hinaus errichtete Kollektorfläche (unter Vorbehalt).

Details: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html

Förderumfang (Darlehen)

Es kann nur gefördert werden, wenn der KfW-Effizienzhausstandard erreicht werden kann. Einzelmaßnahmen werden nur bei Maßnahmen zur Wärmeeerzeugung gefördert.

Förderart

Zinsgünstige Darlehen, Tilgungsbonus, Zuschüsse

Details: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/Erneuerbare_Energien/Waermepumpe_und_Solarthermie_im_Wohnhaus/index.jsp