Windkraft-Potential im Rosenheimer Land

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Die künftige Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen soll Versorgungssicherheit bieten. Dazu benötigen wir zur Ergänzung der Solarstromanlagen in unserer Region auch die Windkraft.

Flaute in Rosenheim?

Wir waren überrascht, in der 2009 von den Stadtwerken Rosenheim zum Energiekonzept 2020+ herausgegebenen Schrift zum Thema Windenergie (Seite 43) folgenden Satz zu lesen: „ Der Einsatz von Windenergie ist in der windschwachen Region Rosenheim ökonomisch nicht empfehlenswert. Die Windgeschwindigkeit in Rosenheim liegt laut Windatlas deutlich unter dem benötigten Wert.“ Wir hatten aus den Grafiken, Karten und Begleittexten des Windatlasses die Erkenntnis gewonnen, dass es im Rosenheimer Land durchaus beachtliche Aktionsfelder für die Windenergie gibt.

Die Bayerische Staatsregierung hat faktisch die Windenergie mit ihrer 10H-Regelung im Keime erstickt. Seither wird das brennend interessierende Thema sehr kontrovers diskutiert. Unser informeller Beitrag zur Rosenheimer Windenergie soll zur Meinungsbildung beitragen.

Der Windatlas ist derzeit die wichtigste Orientierungsbasis für Standortentscheidungen, da die dort verarbeiteten Werte Ergebnis langjähriger Messungen sind. Er ist auch Grundlage unserer Ausführungen.

Auf die Lage kommt es an

Der Wind weht nicht immer und überall gleich. Daher ist die Windgeschwindigkeit im Rosenheimer Land nicht an nur einer Zahl festzumachen, eine pauschale Aussage führt in die Irre. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Aus dem „Leitfaden Energienutzungsplan“, herausgegeben vom Bayerischen Umweltministerium, entnehmen wir folgende Beschreibung der äußeren Bedingungen:

„Die durch Windkraftanlagen erreichbaren Stromerträge sind stark abhängig von Umgebungsbedingungen (Geländestruktur, Windgeschwindigkeiten, Windhäufigkeitsverteilung) und Anlagengröße (Nabenhöhe, winddurchströmte Rotorfläche). Windkraftanlagen arbeiten ab einer Windgeschwindigkeit von 3 m/s.“

Masthöhe und Rotorgröße

Der Windatlas gibt über die Höhe der Windkraftanlagen (Nabenhöhe) Aufschluß, die je nach Geländestruktur erforderlich ist, um wirtschaftlich nachhaltig vertretbare Stromerträge zu erzielen. Das Windfeld ist in erheblichem Maße von der Höhe über Grund abhängig. Der Windatlas betrachtet die Verhältnisse in drei Größenordnungen: 10, 80 und 140 Meter.

10 m Höhe: In den Hochlagen der Bayerischen Alpen, davon gibt es auch Gebiete in der Rosenheimer Region, werden Jahresmittelwerte der Windgeschwindigkeit zwischen 6,5 und 7,0 m/s erreicht. Sie könnten bereits mit einer Anlagenhöhe von 10 Metern erschlossen werden (siehe Karte Windgeschwindigkeit 10 Meter).

80 m Höhe: In dieser Höhe über Grund werden in den Kammlagen des Alpenraumes Jahresmittelwerte 5,0 – 5,8 m/s ermittelt. Die für Windkraft geeigneten Flächen liegen weiterhin im Staubereich der Alpen – hier vor allem über den bewaldeten Hängen. Hier können in 80 Metern über Grund mittlere Windgeschwindigkeiten zwischen 5,0 und 7,0 m/s nachgewiesen werden (siehe Karte Windgeschwindigkeit 80 Meter).

140 m Höhe: Mit Windkraftanlagen, die eine Nabenhöhe von 140 Metern aufweisen, werden in den vorbeschriebenen Bereichen Jahresmittelwerte von 5,5 bis 6,8 m/s und in begünstigten Lagen noch weit höhere erreicht. Sie entsprechen damit den Werten, die in den norddeutschen Küstengebieten gemessen werden. Der 80-Meter-Gebietsumriß wird mit Anlagen dieser Größenordnung beträchtlich erweitert.

Die aus dem Windatlas entnommene Karte, maßgeblich für Höhen von 140 m über Grund, gibt über die verfügbaren Flächen Aufschluß (siehe Abb.).

Die verschatteten Flächen sind bei 140 m Nabenhöhe nutzbar.

Der Rotordurchmesser beeinflusst den Stromertrag. Der Durchmesser steigt logischerweise mit der Größe der Anlage. Je größer die Anlage ist, desto höher ist der Stromertrag, aber auch die Investitionskosten. Offensichtlich lohnt es sich, kleinere bis mittlere Windkraftanlagen, die von 1995 bis 2002 in den Mittelgebirgsregionen Thüringens und Sachsens errichtet wurden, gegen Großanlagen auszutauschen (Repowering), auch wenn diese noch voll funktionsfähig sind. Daraus würde zu folgern sein, dass der höheren Dimension der Vorzug zu geben ist. Eine große 5-Megawatt-Installation ist ein energiewirtschaftlicher Produktionsfaktor beachtlichen Ausmaßes. Mit einem Stromertrag von 17 Millionen kWh pro Jahr kann sie 4900 Haushalte mit 14600 Personen versorgen. Das entspricht Kleinstadtgröße.

Sorgfalt bei der Standortwahl

So wirkungsvoll Windkraftanlagen für die Gestaltung der Energiewende auch sind, Standortentscheidungen werden immer im Einzelfall zu behandeln sein.

Neben den Windverhältnissen sind zahlreiche Kriterien zu beachten, z.B. die Eigentumsverhältnisse, Abstände der Anlagen untereinander und zum bewohnten Gemeindegebiet, Belange des Naturschutzes und etwaige Vorbehaltsflächen. Die Bemessung der einzuhaltenden Abstände zu Wohnbebauungen ist von der Siedlungs- und Landschaftsstruktur abhängig und sollte zwischen 800 und 1000 Metern liegen.

Leider hat die Bayer. Staatsregierung die 10H-Regelung eingeführt, d. h. dass Windkraftanlagen einen Abstand zur Wohnbebauung einhalten müssen, der 10x so weit ist wie die Anlage hoch ist. Bei unserer zersiedelten Landschaft gibt es dadurch praktisch keine geeigneten Flächen mehr.

Dabei käme Großanlagen wiederum ein Vorteil zu, da wegen der größeren Rotordurchmesser die Rotation langsamer und damit lärmemissionsfreundlicher ist. Die Standortuntersuchungen sollten gemeindeübergreifend durchgeführt werden, da geeignete Flächen häufig Gemeindegrenzen überschneiden. Dabei sollten auch Landkreisgrenzen nicht unüberwindbar sein.

Die Mischung macht's

Wenn wir die Energiewende als Chance zum Aufbau einer dezentralen regionalen Energieversorgung verstehen, ist die Windkraft für unsere Region als Bestandteil eines nachhaltig wirksamen Energiemixes unerläßlich. Sie ist in der Lage, die Schwächen der bei uns besonders gut entwickelten Solarstromtechnik, die davon abhängig ist, ob die Sonne scheint oder nicht, gut zu ergänzen. Ziel der Mischung aller möglichen erneuerbaren Technologien ist, teueren und meist weniger umweltfreundlich erzeugten Spitzenlaststrom einzudämmen.

Beispiel Starnberg

Die Potentiale für Windkraftstrom sind in unserer Region vorhanden. Es gilt jetzt, diese mit Augenmaß und offenem Visier auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang ein für Kommunalvertreter nachahmenswertes Beispiel: Die Gemeindevertreter des Landkreises Starnberg haben sich in ihrem Landratsamt zusammen gefunden. In unkonventioneller Weise haben sie die für Windkraftanlagen geeigneten Standorte ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen festgelegt. Anschließend werden sie die Flächen durch einen Teil-Flächennutzungsplan absichern. Die dadurch erzeugten Planungsgrundlagen bieten eine gesicherte Basis für Investorenentscheidungen. Für ein Gebiet haben sich unmittelbar darauf schon Investoren gemeldet.

http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/4015428/BayerischerWindatlas.pdf]]

http://www.swro.de/sites/default/files/uploads/pdf497Energiekonzept 0.pdf]]

http://www.energieatlas.bayern.de]]

15.11.2011