Förderung Solarthermie-Anlagen

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Förderumfang

Anlagen auf neue Gebäude werden derzeit nicht gefördert.

Anlagen auf Bestandsgebäuden werden gefördert, allerdings nur im Falle der kombinierten Warmwasseraufbereitung und Raumheizung.

Ausnahme nur bei Warmwasseraufbereitung:

Große Solarkollektoranlagen auf Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder auf Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind.

Förderhöhe

ab 1.1.2012:

bis 40 m² Bruttokollektorfläche:

€ 90 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche

weitere Voraussetzung: Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern pro angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche

Erweiterung: € 45 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche

===über 40 m² Bruttokollektorfläche:

€ 45 für die ersten 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche und € 22,50 für den Quadratmeter darüber hinaus errichtete Kollektorfläche (unter Vorbehalt).