Förderung Solarthermie-Anlagen
Förderumfang
Anlagen auf neue Gebäude werden derzeit nicht gefördert.
Anlagen auf Bestandsgebäuden werden gefördert, allerdings nur im Falle der kombinierten Warmwasseraufbereitung und Raumheizung.
Ausnahme nur bei Warmwasseraufbereitung:
Große Solarkollektoranlagen auf Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder auf Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind.
Förderhöhe
ab 1.1.2012:
bis 40 m² Bruttokollektorfläche:
€ 90 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche
weitere Voraussetzung: Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern pro angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche
Erweiterung: € 45 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche
===über 40 m² Bruttokollektorfläche:
€ 45 für die ersten 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche und € 22,50 für den Quadratmeter darüber hinaus errichtete Kollektorfläche (unter Vorbehalt).