Kosten der Verwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese können von den Betreiber einer Kleinanlage vernachlässigt werden.
Diese können von dem Betreiber einer Kleinanlage vernachlässigt werden.


Für Beteiligungs- oder Gemeinschaftsprojekte sind diese jedoch zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen entgeltpflichtig ausgeführt werden.  
Für Beteiligungs- oder Gemeinschaftsprojekte sind diese jedoch zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen entgeltpflichtig ausgeführt werden.  

Version vom 11. Februar 2010, 10:44 Uhr

Diese können von dem Betreiber einer Kleinanlage vernachlässigt werden.

Für Beteiligungs- oder Gemeinschaftsprojekte sind diese jedoch zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen entgeltpflichtig ausgeführt werden.

Verwaltungskosten sind:

  • Ablesen und Rechnungsstellung
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung
  • Belege sammeln, Einnahme- Überschussrechnung
  • Führung einer Betreibergesellschaft

Siehe auch