Kosten der Verwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese können von dem Betreiber einer Kleinanlage vernachlässigt werden.
Diese können von dem Betreiber einer Kleinanlage vernachlässigt werden.


Für Beteiligungs- oder Gemeinschaftsprojekte sind diese jedoch zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen entgeltpflichtig ausgeführt werden.  
Für Beteiligungs- od. Gemeinschaftsprojekte sind diese jedoch zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen entgeltpflichtig ausgeführt werden.  


Verwaltungskosten sind:
Verwaltungskosten sind:

Version vom 23. Februar 2013, 21:58 Uhr

Diese können von dem Betreiber einer Kleinanlage vernachlässigt werden.

Für Beteiligungs- od. Gemeinschaftsprojekte sind diese jedoch zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen entgeltpflichtig ausgeführt werden.

Verwaltungskosten sind:

  • Ablesen und Rechnungsstellung,
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung,
  • Belege sammeln, Einnahme-/Überschußrechnung,
  • Führung einer Betreibergesellschaft.

Siehe auch