Förderung Ökoenergie: Unterschied zwischen den Versionen

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Das neue Förderprogramm "Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen" (NaStromE-För) soll das hohe Engagement der Bürger und Kommunen in Bayern bei der Umsetzung der Energiewende unterstützen. Es soll dazu beitragen, Hemmnisse in der schwierigen Entwicklungs- und Startphase von Ökoenergie-Projekten abzubauen und so den Ausbau von Ökoenergien in Bayern nachhaltig zu gestalten.
Das neue Förderprogramm "Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen" (NaStromE-För) soll das hohe Engagement der Bürger und Kommunen in Bayern bei der Umsetzung der Energiewende unterstützen. Es soll dazu beitragen, Hemmnisse in der schwierigen Entwicklungs- und Startphase von Ökoenergie-Projekten abzubauen und so den Ausbau von Ökoenergien in Bayern nachhaltig zu gestalten.
Bürger und Kommunen sollen zuverlässig von der Energiewende profitieren können und nicht nur Kosten und Risiko tragen. Im Rahmen des Förderprogramms werden deshalb Vorprojekte, Machbarkeitsstudien und Beratung für die zu wählende Rechtsform für kommunale Anlagen und Bürgeranlagen in Bayern im Bereich Ökoenergien gefördert. Insgesamt stellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hierfür sechs Millionen Euro zur Verfügung.
Bürger und Kommunen sollen zuverlässig von der Energiewende profitieren können und nicht nur Kosten und Risiko tragen. Im Rahmen des Förderprogramms werden deshalb Vorprojekte, Machbarkeitsstudien und Beratung für die zu wählende Rechtsform für kommunale Anlagen und Bürgeranlagen in Bayern im Bereich Ökoenergien gefördert. Insgesamt stellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hierfür sechs Millionen Euro zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kommunalunternehmen, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
 
Kapitalgesellschaften (GmbH etc.), Personengesellschaften (GbR, KG etc.), Einzelunternehmen, Mischformen (GmbH & Co. KG etc.), die als Unternehmensgegenstand den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben,
* Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kommunalunternehmen, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
eingetragene Vereine, die als Vereinszweck den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben,
* Kapitalgesellschaften (GmbH etc.), Personengesellschaften (GbR, KG etc.), Einzelunternehmen, Mischformen (GmbH & Co. KG etc.), die als Unternehmensgegenstand den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben,
Genossenschaften mit dem Satzungszweck der Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen.
* eingetragene Vereine, die als Vereinszweck den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben,
* Genossenschaften mit dem Satzungszweck der Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen.
Was wird gefördert (Beispiele)?
Was wird gefördert (Beispiele)?
Vorprüfung der Standorteignung im Hinblick auf Genehmigungsfähigkeit, wirtschaftlichen Be-trieb, technische Machbarkeit, Netzanbindung etc.,
* Vorprüfung der Standorteignung im Hinblick auf Genehmigungsfähigkeit, wirtschaftlichen Be-trieb, technische Machbarkeit, Netzanbindung etc.,
Wirtschaftlichkeitsberechnungen inklusive Aufstellung einer Gesamtkostenschätzung, der möglichen Förderungen und Finanzierungsvarianten, Ausarbeitung von Betriebsführungskonzepten,
* Wirtschaftlichkeitsberechnungen inklusive Aufstellung einer Gesamtkostenschätzung, der möglichen Förderungen und Finanzierungsvarianten, Ausarbeitung von Betriebsführungskonzepten,
Analyse und Beurteilung der zu wählenden Rechtsform im Hinblick auf Bürgerbeteiligung, Risiken, Haftung, steuerrechtliche Aspekte, Prospektpflicht etc.
* Analyse und Beurteilung der zu wählenden Rechtsform im Hinblick auf Bürgerbeteiligung, Risiken, Haftung, steuerrechtliche Aspekte, Prospektpflicht etc.
Wie wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Gefördert wird projektbezogen (Projektförderung) durch anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilfinanzierung).
* Gefördert wird projektbezogen (Projektförderung) durch anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilfinanzierung).
Die Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bzw. bis zu 50 Prozent, wenn das Projekt Bestandteil eines kommunalen oder regionalen Energiesparkonzeptes (Energienutzungsplan, Klimaschutzkonzept o. Ä.) ist.
* Die Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bzw. bis zu 50 Prozent, wenn das Projekt Bestandteil eines kommunalen oder regionalen Energiesparkonzeptes (Energienutzungsplan, Klimaschutzkonzept o. Ä.) ist.
Je Ökoenergie-Projekt sind bis zu 44.000 Euro Förderung möglich.
* Je Ökoenergie-Projekt sind bis zu 44.000 Euro Förderung möglich.
 
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragsformulare sind bei den Regierungen erhältlich. Die Regierungen übernehmen auch die gesamte Abwicklung des Förderprogramms. Die jeweiligen Kontaktadressen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.
Die Antragsformulare sind bei den Regierungen erhältlich. Die Regierungen übernehmen auch die gesamte Abwicklung des Förderprogramms. Die jeweiligen Kontaktadressen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.



Version vom 6. Dezember 2012, 11:38 Uhr

Förderprogramm Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen

Das neue Förderprogramm "Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen" (NaStromE-För) soll das hohe Engagement der Bürger und Kommunen in Bayern bei der Umsetzung der Energiewende unterstützen. Es soll dazu beitragen, Hemmnisse in der schwierigen Entwicklungs- und Startphase von Ökoenergie-Projekten abzubauen und so den Ausbau von Ökoenergien in Bayern nachhaltig zu gestalten.

Bürger und Kommunen sollen zuverlässig von der Energiewende profitieren können und nicht nur Kosten und Risiko tragen. Im Rahmen des Förderprogramms werden deshalb Vorprojekte, Machbarkeitsstudien und Beratung für die zu wählende Rechtsform für kommunale Anlagen und Bürgeranlagen in Bayern im Bereich Ökoenergien gefördert. Insgesamt stellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hierfür sechs Millionen Euro zur Verfügung.

Wer wird gefördert?

  • Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kommunalunternehmen, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • Kapitalgesellschaften (GmbH etc.), Personengesellschaften (GbR, KG etc.), Einzelunternehmen, Mischformen (GmbH & Co. KG etc.), die als Unternehmensgegenstand den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben,
  • eingetragene Vereine, die als Vereinszweck den Betrieb einer Bürgeranlage zur Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen zum Ziel haben,
  • Genossenschaften mit dem Satzungszweck der Stromerzeugung aus nachhaltigen Energiequellen.

Was wird gefördert (Beispiele)?

  • Vorprüfung der Standorteignung im Hinblick auf Genehmigungsfähigkeit, wirtschaftlichen Be-trieb, technische Machbarkeit, Netzanbindung etc.,
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen inklusive Aufstellung einer Gesamtkostenschätzung, der möglichen Förderungen und Finanzierungsvarianten, Ausarbeitung von Betriebsführungskonzepten,
  • Analyse und Beurteilung der zu wählenden Rechtsform im Hinblick auf Bürgerbeteiligung, Risiken, Haftung, steuerrechtliche Aspekte, Prospektpflicht etc.

Wie wird gefördert?

  • Gefördert wird projektbezogen (Projektförderung) durch anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilfinanzierung).
  • Die Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bzw. bis zu 50 Prozent, wenn das Projekt Bestandteil eines kommunalen oder regionalen Energiesparkonzeptes (Energienutzungsplan, Klimaschutzkonzept o. Ä.) ist.
  • Je Ökoenergie-Projekt sind bis zu 44.000 Euro Förderung möglich.

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragsformulare sind bei den Regierungen erhältlich. Die Regierungen übernehmen auch die gesamte Abwicklung des Förderprogramms. Die jeweiligen Kontaktadressen sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.