Wechselrichter: Unterschied zwischen den Versionen
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Ab 01.12.2012 sollen die im EEG § 6 (1 und 2) zum Lastmanagement festgelegten technischen Einrichtungen, wie ferngesteuerte Einspeisebeschränkung für Anlagen über 30 KW und bei allen Neuanlagen bis 30 KW eine entschädigungslose | Ab 01.12.2012 sollen die im EEG § 6 (1 und 2) zum Lastmanagement festgelegten technischen Einrichtungen, wie ferngesteuerte Einspeisebeschränkung für Anlagen über 30 KW und bei allen Neuanlagen bis 30 KW eine entschädigungslose Einspeisebeschränkung auf 70 % der Wirkleistung über Wechselrichter-Installation wirksam werden. | ||
Version vom 8. Juni 2012, 21:01 Uhr
Funktionsweise
Der in den Solarmodulen erzeugte Gleichstrom wird mit dem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und über einen Einspeisezähler vollständig in das Stromnetz eingeleitet. Der Investor bezieht seinen Strom wiederum vollständig aus dem Stromnetz des Netzbetreibers.
Mehrere Solarmodule werden zusammengeschaltet und mit einem Wechselrichter verbunden. Bei größeren Leistungen werden verschiedene gleich große Stränge parallel geschaltet.
Die Grafik zeigt eine Zusammenschaltung von Solarmodulen mit einem Wechselrichter (Hanser-Verlag).
Anforderungen
Durch die wechselnde solare Bestrahlungsstärke läuft der Wechselrichter über lange Zeiträume im Teillastbereich. Die Anforderungen an den Wechselrichter sind deshalb, daß sein Wirkungsgrad auch bei niedrigen Leistungen hohe Werte erreichen muß. Die Größe des Wechselrichters sollte an die Leistung der Photovoltaikanlage (Solarstromanlage] angepaßt sein.
Externe Beschränkung
Ab 01.12.2012 sollen die im EEG § 6 (1 und 2) zum Lastmanagement festgelegten technischen Einrichtungen, wie ferngesteuerte Einspeisebeschränkung für Anlagen über 30 KW und bei allen Neuanlagen bis 30 KW eine entschädigungslose Einspeisebeschränkung auf 70 % der Wirkleistung über Wechselrichter-Installation wirksam werden.