Finanzierungskosten: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. April 2012, 09:12 Uhr
Die KfW stellt ein umfangreiches Kreditprogramm zur Finanzierung von Windkraftanlagen bereit. Die Konditionen sind günstig und bieten langfristige Zinssatz-Sicherheit.
Nähere Einzeilheiten unter: www.kfw.de/kfw/de/index.jsp
Die Finanzierung wird bei der Hausbank beantragt, die gegenüber der KfW die Primärhaftung übernehmen muß. Die Hausbank entscheidet, ob die Bonität des Anlagenbetreibers (Antragstellers) und des Objektes für ihre Verpflichtung angemessene Sicherheit bietet.
Im Normalfall ist ein Eigenkapitaleinsatz von 25 % der Gestehungskosten zu erbringen. 75 % werden dann als Darlehen zur Verfügung gestellt.
Da eine Sicherstellung außerhalb des Finanzierungsobjektes nur selten möglich ist, wird die Windkraftanlage im Regelfall Beleihungsobjekt sein. Ist das Grundstück, auf dem die Windkraftanlage errichtet wird lediglich gepachtet, begrenzt sich der Umfang der Beleihung auf die zu errichtende Anlage. Sachwert sind dabei die mit den üblichen Sicherheitsabschlägen gekürzten Gestehungskosten. Der Ertragswert ergibt sich aus dem Mittelwert der jährlichen Einspeiseerlöse. Die nachhaltigen Einspeiseerlöse errechnen sich aus dem erwarteten Stromertrag über einen längeren Zeitraum, der wiederum von nicht garantiebaren äußeren Gegebenheiten (z.B. Windgeschwindigkeit) abhängig ist. Die aus der Beleihungsberechnung resultierende Darlehenshöhe kann demnach niedriger sein als 75 %, was dann durch einen erhöhten Eigenkapitaleinsatz auszugleichen ist. Einschränkungen bei der Beleihung können sich auch wegen der Bonität des Antragstellers ergeben.
Finanzierungsmöglichkeiten in Bayern über die LfA
Die LfA fördert grundsätzlich jeden aktivierbaren Finanzierungsaufwand für betriebliche Investitionen. Ausgenommen sind jedoch der allgemeine Betriebsmittelbedarf, Finanzierungskosten und Pkw. Voraussetzung für eine LfA-Förderung ist, dass das Unternehmen die Kriterien der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen erfüllt, also
weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR hat.
Unternehmensverflechtungen müssen bei der Berechnung der Schwellenwerte berücksichtigt werden.
Nähere Einzelheiten: http://lfa.de/website/downloads/konditionen/konditionen_ekn_aktuell.pdf