Finanzierungskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Nähere Einzeilheiten unter: [[www.kfw.de/kfw/de/index.jsp]]
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Die Finanzierung wird bei der Hausbank beantragt, die gegenüber der KfW die Primärhaftung übernehmen muß. Die Hausbank entscheidet, ob die Bonität des Anlagenbetreibers (Antragsteller) und des Objektes für ihre Verpflichtung angemessene Sicherheit bietet.
Im Normalfall ist ein Eigenkapitaleinsatz von 25 % der Gestehungskosten zu erbringen. 75 % werden dann als Darlehen zur Verfügung gestellt.
Da eine Sicherstellung außerhalb des Finanzierungsobjektes nur selten möglich sein wird, wird die Windkraftanlage im Regelfall Beleihungsobjekt sein. Ist das Grundstück, auf dem die Windkraftanlage errichtet wird lediglich gepachtet, begrenzt sich der Umfang der Beleihung auf die zu errichtende Anlage. Sachwert sind dabei die mit den üblichen Sicherheitsabschlägen gekürzten Gestehungskosten. Der Ertragswert ergibt sich aus dem Mittelwert der jährlichen Einspeiseerlöse. Die nachhaltigen Einspeiseerlöse errechnen sich aus dem Stromertrag über einen längeren Zeitraum, der wiederum von nicht garantiebaren äußeren Gegebenheiten (z.B. Windgeschwindigkeit) abhängig ist. Die aus der Beleihungsberechnung resultierende Darlehenshöhe kann demnach niedriger sein als 75 %, was dann durch einen erhöhten Eigenkapitaleinsatz auszugleichen ist. Einschränkungen bei der Beleihung können sich auch wegen der Bonität des Antragstellers ergeben.       




[[Kategorie: Windenergie (Wissen)]]
[[Kategorie: Windenergie (Wissen)]]

Version vom 30. März 2012, 09:09 Uhr

Die KfW stellt ein umfangreiches Kreditprogramm zur Finanzierung von Windkraftanlagen bereit. Die Konditionen sind günstig und bieten langfristige Zinssatz-Sicherheit.

Nähere Einzeilheiten unter: www.kfw.de/kfw/de/index.jsp

Die Finanzierung wird bei der Hausbank beantragt, die gegenüber der KfW die Primärhaftung übernehmen muß. Die Hausbank entscheidet, ob die Bonität des Anlagenbetreibers (Antragsteller) und des Objektes für ihre Verpflichtung angemessene Sicherheit bietet.

Im Normalfall ist ein Eigenkapitaleinsatz von 25 % der Gestehungskosten zu erbringen. 75 % werden dann als Darlehen zur Verfügung gestellt.

Da eine Sicherstellung außerhalb des Finanzierungsobjektes nur selten möglich sein wird, wird die Windkraftanlage im Regelfall Beleihungsobjekt sein. Ist das Grundstück, auf dem die Windkraftanlage errichtet wird lediglich gepachtet, begrenzt sich der Umfang der Beleihung auf die zu errichtende Anlage. Sachwert sind dabei die mit den üblichen Sicherheitsabschlägen gekürzten Gestehungskosten. Der Ertragswert ergibt sich aus dem Mittelwert der jährlichen Einspeiseerlöse. Die nachhaltigen Einspeiseerlöse errechnen sich aus dem Stromertrag über einen längeren Zeitraum, der wiederum von nicht garantiebaren äußeren Gegebenheiten (z.B. Windgeschwindigkeit) abhängig ist. Die aus der Beleihungsberechnung resultierende Darlehenshöhe kann demnach niedriger sein als 75 %, was dann durch einen erhöhten Eigenkapitaleinsatz auszugleichen ist. Einschränkungen bei der Beleihung können sich auch wegen der Bonität des Antragstellers ergeben.