Wechselrichter: Unterschied zwischen den Versionen

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===Externe Beschränkung===
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Ab 1.12.2012 sollen die im EEG § 6 (1und2) zum Lastmanagement festgelegten technischen Einrichtungen, wie ferngesteuerte Einspeisebeschränkung für Anlagen über 30 KW und bei allen Neuanlagen bis 30 KW eine entschädigungslose Einspreisebeschränkung auf 70 % der Wirkleistung über Wechselrichter-Installation wirksam werden.
   
   



Version vom 9. Januar 2012, 11:59 Uhr

Funktionsweise

Der in den Solarmodulen erzeugte Gleichstrom wird mit dem Wechselrichter in Wechseltrom umgewandelt und über einen Einspeisezähler vollständig in das Stromnetz eingeleitet. Der Investor bezieht seinen Strom wiederum vollständig aus dem Stromnetz des Netzbetreibers.


Anforderungen

Durch die wechselnde solare Bestrahlungsstärke läuft der Wechselrichter über lange Zeiträume im Teillastbereich. Die Anforderungen an den Wechselrichter sind deshalb, daß sein Wirkungsgrad auch bei niedrigen Leistungen hohe Werte erreicht. Die Größe des Wechselrichters sollte an die der Photovoltaikanlage angepaßt sein.


Externe Beschränkung

Ab 1.12.2012 sollen die im EEG § 6 (1und2) zum Lastmanagement festgelegten technischen Einrichtungen, wie ferngesteuerte Einspeisebeschränkung für Anlagen über 30 KW und bei allen Neuanlagen bis 30 KW eine entschädigungslose Einspreisebeschränkung auf 70 % der Wirkleistung über Wechselrichter-Installation wirksam werden.