Weg frei für die Windkraft in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Windkraft-Erlass ==
== Der Windkraft-Erlass ==


Um dem schnellen Ausbau der Windkraft in Deutschland zu folgen, beschloss das Kabinett im Dezember 2011 den sogenannten Windkraft-Erlass. So sollen Windräder künftig innerhalb von drei Monaten baureif sein. Bislang dauern die Genehmigungen im Schnitt zehn Monate. Zugleich verringerte der Ministerrat die Bedeutung des Lärmschutzes. Dieser muss künftig nur noch dann durch ein Gutachter überprüft werden, wenn zwischen Windrad und Wohnbebauung weniger als 1.000 Meter liegen. Außerdem werden solche Anlagen künftig auch in Landschaftsschutzgebieten erlaubt. Der Anteil der Verbotszonen für Windkraft im Freistaat sinkt damit von  '''37'''  auf  '''10'''  Prozent. Zugleich kündigen die bayerischen Landkreise an, sich stärker in den Ausbau der Windenergie einzuschalten.
Um dem schnellen Ausbau der [[Windkraft]] in Deutschland zu folgen, beschloss das Kabinett im Dezember 2011 den sogenannten Windkraft-Erlass. So sollen Windräder künftig innerhalb von drei Monaten baureif sein. Bislang dauern die Genehmigungen im Schnitt zehn Monate. Zugleich verringerte der Ministerrat die Bedeutung des Lärmschutzes. Dieser muss künftig nur noch dann durch ein Gutachter überprüft werden, wenn zwischen Windrad und Wohnbebauung weniger als 1.000 Meter liegen. Außerdem werden solche Anlagen künftig auch in Landschaftsschutzgebieten erlaubt. Der Anteil der Verbotszonen für Windkraft im Freistaat sinkt damit von  '''37'''  auf  '''10'''  Prozent. Zugleich kündigen die bayerischen Landkreise an, sich stärker in den Ausbau der Windenergie einzuschalten.





Version vom 30. Dezember 2011, 20:05 Uhr

In Bayern sind 412 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 521 Megawatt am Netz. Diese Anlagen tragen ein Prozent zur Stromerzeugung im Freistaat bei. Nach installierter Leistung steht Bayern zusammen mit Baden-Württemberg am Ende der Rangfolge in Deutschland. Ursache für den langsamen Ausbau der Windkraft in Bayern waren vielfältige administrative Hemmnisse.

Der Windkraft-Erlass

Um dem schnellen Ausbau der Windkraft in Deutschland zu folgen, beschloss das Kabinett im Dezember 2011 den sogenannten Windkraft-Erlass. So sollen Windräder künftig innerhalb von drei Monaten baureif sein. Bislang dauern die Genehmigungen im Schnitt zehn Monate. Zugleich verringerte der Ministerrat die Bedeutung des Lärmschutzes. Dieser muss künftig nur noch dann durch ein Gutachter überprüft werden, wenn zwischen Windrad und Wohnbebauung weniger als 1.000 Meter liegen. Außerdem werden solche Anlagen künftig auch in Landschaftsschutzgebieten erlaubt. Der Anteil der Verbotszonen für Windkraft im Freistaat sinkt damit von 37 auf 10 Prozent. Zugleich kündigen die bayerischen Landkreise an, sich stärker in den Ausbau der Windenergie einzuschalten.