Förderung Solarthermie-Anlagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Zinsgünstige Darlehen, | Zinsgünstige Darlehen | ||
Zinssatz: Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach dem Kapitalmarkt und muß aktuell abgefragt werden. Kleine Unternehmen werden mit einem günstigeren Satz bevorzugt. | |||
Festschreibung: Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei längeren Kreditlaufzeiten ist der Zins für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Danach werden neue Konditionen vereinbart. | |||
Tilgungsfreie Jahre: Es können bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden. | |||
Beleihungshöhe: Die Finanzierung ist bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten möglich. | |||
Tilgungszuschuß: Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme. Nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises wird der Tilgungszuschuß als Sondertilgung gutgeschrieben. Auf der Webseite der KfW wird ein Tilgungsrechner angeboten, der über Zinssatz, Laufzeit, Höhe der Belastung usw. Aufschluß gibt. | |||
Beihilfen: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Beihilfen zur Zinsverbilligung geleistet. Mit dem Subventionswertrechner können der Subventionswert und die Beihilfeintensität berechnet werden. | |||
Sicherstellung: Bankübliche Sicherheiten, die mit der Hausbank zu vereinbaren sind. | |||
Details: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/Erneuerbare_Energien/Waermepumpe_und_Solarthermie_im_Wohnhaus/index.jsp | Details: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/Erneuerbare_Energien/Waermepumpe_und_Solarthermie_im_Wohnhaus/index.jsp |
Version vom 24. Dezember 2011, 12:05 Uhr
Förderumfang (Zuschüsse)
Anlagen auf neue Gebäude werden derzeit nicht gefördert.
Anlagen auf Bestandsgebäuden werden gefördert, allerdings nur im Falle der kombinierten Warmwasseraufbereitung und Raumheizung.
Ausnahme nur bei Warmwasseraufbereitung:
Große Solarkollektoranlagen auf Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder auf Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind.
Förderhöhe
ab 01.01.2012:
bis 40 m² Bruttokollektorfläche:
€ 90,00 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche
weitere Voraussetzung: Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern pro angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche
Erweiterung: € 45,00 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche
über 40 m² Bruttokollektorfläche:
€ 45,00 für die ersten 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche und € 22,50 für den Quadratmeter darüber hinaus errichtete Kollektorfläche (unter Vorbehalt).
Details: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html
Förderumfang (Darlehen)
Nicht gefördert werden
Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten, Schwimmbadabsorber, Eigenbauanlagen, gebrauchte Anlagen sowie Prototypen, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben.
Gefördert werden
Solarkollektoranlagen von mehr als 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche als solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude mit mindestens 500 qm Nutzfläche, zur Bereitstelloung von Prozesswärme oder zur solaren Kälteerzeugung
Förderart
Zinsgünstige Darlehen
Zinssatz: Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach dem Kapitalmarkt und muß aktuell abgefragt werden. Kleine Unternehmen werden mit einem günstigeren Satz bevorzugt.
Festschreibung: Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bei längeren Kreditlaufzeiten ist der Zins für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Danach werden neue Konditionen vereinbart.
Tilgungsfreie Jahre: Es können bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden.
Beleihungshöhe: Die Finanzierung ist bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten möglich.
Tilgungszuschuß: Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme. Nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises wird der Tilgungszuschuß als Sondertilgung gutgeschrieben. Auf der Webseite der KfW wird ein Tilgungsrechner angeboten, der über Zinssatz, Laufzeit, Höhe der Belastung usw. Aufschluß gibt.
Beihilfen: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Beihilfen zur Zinsverbilligung geleistet. Mit dem Subventionswertrechner können der Subventionswert und die Beihilfeintensität berechnet werden.
Sicherstellung: Bankübliche Sicherheiten, die mit der Hausbank zu vereinbaren sind.