Förderung Solarthermie-Anlagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Einzelmaßnahmen werden nur bei Maßnahmen zur Wärmeeerzeugung gefördert. | |||
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Zinsgünstige Darlehen, Tilgungsbonus, Zuschüsse | |||
Details: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/Erneuerbare_Energien/Waermepumpe_und_Solarthermie_im_Wohnhaus/index.jsp | |||
Version vom 23. Dezember 2011, 16:35 Uhr
Förderumfang (Zuschüsse)
Anlagen auf neue Gebäude werden derzeit nicht gefördert.
Anlagen auf Bestandsgebäuden werden gefördert, allerdings nur im Falle der kombinierten Warmwasseraufbereitung und Raumheizung.
Ausnahme nur bei Warmwasseraufbereitung:
Große Solarkollektoranlagen auf Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder auf Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind.
Förderhöhe
ab 1.1.2012:
bis 40 m² Bruttokollektorfläche:
€ 90 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche
weitere Voraussetzung: Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern pro angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche
Erweiterung: € 45 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche
über 40 m² Bruttokollektorfläche:
€ 45 für die ersten 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche und € 22,50 für den Quadratmeter darüber hinaus errichtete Kollektorfläche (unter Vorbehalt).
Details: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html
Förderumfang (Darlehen)
Es kann nur gefördert werden, wenn der KfW-Effizienzhausstandard erreicht werden kann. Einzelmaßnahmen werden nur bei Maßnahmen zur Wärmeeerzeugung gefördert.
Förderart
Zinsgünstige Darlehen, Tilgungsbonus, Zuschüsse