Förderung Solarthermie-Anlagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Anlagen auf neue Gebäude werden derzeit nicht gefördert. | |||
Anlagen auf Bestandsgebäuden werden gefördert, allerdings nur im Falle der kombinierten Warmwasseraufbereitung und Raumheizung. | |||
Ausnahme nur bei Warmwasseraufbereitung: | |||
Große Solarkollektoranlagen auf Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder auf Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind. | |||
==Förderhöhe== | |||
ab 1.1.2012: | |||
===bis 40 m² Bruttokollektorfläche:=== | |||
€ 90 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche | |||
weitere Voraussetzung: Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern pro angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche | |||
Erweiterung: € 45 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche | |||
===über 40 m² Bruttokollektorfläche: | |||
€ 45 für die ersten 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche und € 22,50 für den Quadratmeter darüber hinaus errichtete Kollektorfläche (unter Vorbehalt). | |||
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Version vom 23. Dezember 2011, 16:19 Uhr
Förderumfang
Anlagen auf neue Gebäude werden derzeit nicht gefördert.
Anlagen auf Bestandsgebäuden werden gefördert, allerdings nur im Falle der kombinierten Warmwasseraufbereitung und Raumheizung.
Ausnahme nur bei Warmwasseraufbereitung:
Große Solarkollektoranlagen auf Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder auf Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind.
Förderhöhe
ab 1.1.2012:
bis 40 m² Bruttokollektorfläche:
€ 90 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche
weitere Voraussetzung: Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern pro angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche
Erweiterung: € 45 je angefangenen Quadratmeter Bruttokollektorfläche
===über 40 m² Bruttokollektorfläche:
€ 45 für die ersten 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche und € 22,50 für den Quadratmeter darüber hinaus errichtete Kollektorfläche (unter Vorbehalt).