Kosten der Verwaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. Februar 2010, 22:13 Uhr
Diese können von dem Betreiber einer Kleinanlage vernachlässigt werden.
Für Beteiligungs- oder Gemeinschaftsprojekte sind diese jedoch zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen entgeltpflichtig ausgeführt werden.
Verwaltungskosten sind:
- Ablesen und Rechnungsstellung
- Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung
- Belege sammeln, Einnahme- Überschussrechnung
- Führung einer Betreibergesellschaft