Kosten der Netzeinspeisung: Unterschied zwischen den Versionen
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:In diesem Fall trägt er die Anschaffungskosten und leistet den Ableseaufwand selbst. | |||
:Der Zähler muss nach 16 Jahren erneut geeicht werden. | |||
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:Der Netzbetreiber leistet den Ableseaufwand selbst. | |||
:Der Anlagenbetreiber zahlt an den Netzbetreiber eine jährliche Gebühr (ca. 30 €). | |||
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* [[Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen]] | |||
[[Kategorie: Im Fokus]] | [[Kategorie: Im Fokus]] |
Version vom 10. Februar 2010, 18:25 Uhr
Der Betreiber der Anlage trägt die Kosten für den Netzanschluss.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- a) Anschaffung eines eigenen geeichten Zählers
- In diesem Fall trägt er die Anschaffungskosten und leistet den Ableseaufwand selbst.
- Der Zähler muss nach 16 Jahren erneut geeicht werden.
- b) Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Zählers
- Der Netzbetreiber leistet den Ableseaufwand selbst.
- Der Anlagenbetreiber zahlt an den Netzbetreiber eine jährliche Gebühr (ca. 30 €).