Kosten der Netzeinspeisung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Betreiber der Anlage trägt die Kosten für den Netzanschluss.
Der Betreiber der Anlage trägt die Kosten für den Netzanschluss.


Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:


Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
;a) Anschaffung eines eigenen geeichten Zählers
:In diesem Fall trägt er die Anschaffungskosten und leistet den Ableseaufwand selbst.
:Der Zähler muss nach 16 Jahren erneut geeicht werden.
;b) Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Zählers
:Der Netzbetreiber leistet den Ableseaufwand selbst.
:Der Anlagenbetreiber zahlt an den Netzbetreiber eine jährliche Gebühr (ca. 30 €).
 
== Siehe auch ==


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* [[Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen]]
|a) Anschaffung eines eigenen geeichten Zählers
|In diesem Fall trägt er die Anschaffungskosten und leistet den Ableseaufwand selbst.
|Der Zähler muss nach 16 Jahren erneut geeicht werden.
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|b) Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Zählers
|Der Netzbetreiber leistet den Ableseaufwand selbst.
|Der Anlagenbetreiber zahlt an den Netzbetreiber eine jährliche Gebühr (ca. 30 €).
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|}
Dies ist ein Unterformular von [[Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen]]


[[Kategorie: Im Fokus]]
[[Kategorie: Im Fokus]]

Version vom 10. Februar 2010, 18:25 Uhr

Der Betreiber der Anlage trägt die Kosten für den Netzanschluss.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Anschaffung eines eigenen geeichten Zählers
In diesem Fall trägt er die Anschaffungskosten und leistet den Ableseaufwand selbst.
Der Zähler muss nach 16 Jahren erneut geeicht werden.
b) Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Zählers
Der Netzbetreiber leistet den Ableseaufwand selbst.
Der Anlagenbetreiber zahlt an den Netzbetreiber eine jährliche Gebühr (ca. 30 €).

Siehe auch