Kosten der Verwaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Februar 2014, 21:06 Uhr
Diese können von dem Betreiber einer Kleinanlage vernachlässigt werden.
Für Beteiligungs- od. Gemeinschaftsprojekte sind diese jedoch zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen entgeltpflichtig ausgeführt werden.
Verwaltungskosten sind:
- Ablesen u. Rechnungsstellung,
- Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung,
- Belege sammeln, Einnahme-/Überschußrechnung,
- Führung einer Betreibergesellschaft.