Kosten der Verwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Verwaltungskosten sind:
Verwaltungskosten sind:


* Ablesen und Rechnungsstellung,
* Ablesen u. Rechnungsstellung,
* Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung,
* Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung,
* Belege sammeln, Einnahme-/Überschußrechnung,
* Belege sammeln, Einnahme-/Überschußrechnung,

Version vom 18. Februar 2014, 21:06 Uhr

Diese können von dem Betreiber einer Kleinanlage vernachlässigt werden.

Für Beteiligungs- od. Gemeinschaftsprojekte sind diese jedoch zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen entgeltpflichtig ausgeführt werden.

Verwaltungskosten sind:

  • Ablesen u. Rechnungsstellung,
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung,
  • Belege sammeln, Einnahme-/Überschußrechnung,
  • Führung einer Betreibergesellschaft.

Siehe auch