Kosten der Netzeinspeisung: Unterschied zwischen den Versionen
Aus RosolarWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: | Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: | ||
;a) Anschaffung eines eigenen geeichten Zählers | ;a) Anschaffung eines eigenen geeichten Zählers: | ||
:In diesem Fall trägt er die Anschaffungskosten und leistet den Ableseaufwand selbst. | :In diesem Fall trägt er die Anschaffungskosten und leistet den Ableseaufwand selbst. | ||
:Der Zähler muß nach 16 Jahren erneut geeicht werden. | :Der Zähler muß nach 16 Jahren erneut geeicht werden. | ||
;b) Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Zählers | ;b) Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Zählers: | ||
:Der Netzbetreiber leistet den Ableseaufwand selbst. | :Der Netzbetreiber leistet den Ableseaufwand selbst. | ||
:Der Anlagenbetreiber zahlt an den Netzbetreiber eine jährliche Gebühr (ca. 30,00 €). | :Der Anlagenbetreiber zahlt an den Netzbetreiber eine jährliche Gebühr (ca. 30,00 €). |
Version vom 8. September 2012, 15:58 Uhr
Der Betreiber der Anlage trägt die Kosten für den Netzanschluss.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
- a) Anschaffung eines eigenen geeichten Zählers
- In diesem Fall trägt er die Anschaffungskosten und leistet den Ableseaufwand selbst.
- Der Zähler muß nach 16 Jahren erneut geeicht werden.
- b) Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Zählers
- Der Netzbetreiber leistet den Ableseaufwand selbst.
- Der Anlagenbetreiber zahlt an den Netzbetreiber eine jährliche Gebühr (ca. 30,00 €).