Pachtkosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Nutzung fremder Flächen sind u. U. Pachtkosten an den Eigentümer der Dach- bzw. Grundstücksfläche zu zahlen.
Bei Nutzung fremder Flächen sind unter Umständen Pachtkosten an den Eigentümer der Dach- bzw. Grundstücksfläche zu zahlen.


Eigentümer von PV-Flächen stellen diese gelegentlich kostenfrei zur Verfügung, da sie damit einen Imagegewinn erzielen (öffentliche Gebäude, private Hauseigentümer). Bei Schulen kann der Nutzen z. B. in der Nutzung der Anlage für pädagogische Zwecke liegen.
Eigentümer von PV-Flächen stellen diese gelegentlich kostenfrei zur Verfügung, da sie damit einen Imagegewinn erzielen (öffentliche Gebäude, private Hauseigentümer). Bei Schulen kann der Nutzen z. B. in der Nutzung der Anlage für pädagogische Zwecke liegen.

Version vom 17. März 2012, 22:18 Uhr

Bei Nutzung fremder Flächen sind unter Umständen Pachtkosten an den Eigentümer der Dach- bzw. Grundstücksfläche zu zahlen.

Eigentümer von PV-Flächen stellen diese gelegentlich kostenfrei zur Verfügung, da sie damit einen Imagegewinn erzielen (öffentliche Gebäude, private Hauseigentümer). Bei Schulen kann der Nutzen z. B. in der Nutzung der Anlage für pädagogische Zwecke liegen.

Es hat sich aber in der Öffentlichkeit schon herumgesprochen, dass mit der Bereitstellung geeigneter Dachflächen Geld verdient werden kann. Zeitungsofferten zur Anmietung gegen eine Festvergütung (Einmalzahlung) oder eine Pacht in Abhängigkeit zum Ertrag oder zur Einspeisevergütung (z. B. drei bis fünf Prozent) sind recht häufig geworden. Im Internet gibt es bereits Dachbörsen (z.B. www.solaranlagen-portal.de). Das Anpachten von Flächen ist jedoch nur von einer Mindestgröße an interessant. Bei kleineren Flächen kommt noch eine vertragslose Vereinbarung in Betracht. Bei grösseren Anlagen wird ein "Dachnutzungsvertrag" empfohlen.

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