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Verwaltungskosten sind:
Verwaltungskosten sind:


* Ablesen und Rechnungsstellung
* Ablesen und Rechnungsstellung,
* Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung
* Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung,
* Belege sammeln, Einnahme- Überschußrechnung
* Belege sammeln, Einnahme- Überschußrechnung,
* Führung einer Betreibergesellschaft
* Führung einer Betreibergesellschaft.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 12. März 2012, 21:10 Uhr

Diese können von dem Betreiber einer Kleinanlage vernachlässigt werden.

Für Beteiligungs- oder Gemeinschaftsprojekte sind diese jedoch zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen entgeltpflichtig ausgeführt werden.

Verwaltungskosten sind:

  • Ablesen und Rechnungsstellung,
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung,
  • Belege sammeln, Einnahme- Überschußrechnung,
  • Führung einer Betreibergesellschaft.

Siehe auch