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Version vom 10. Dezember 2011, 19:14 Uhr

Diese können von dem Betreiber einer Kleinanlage vernachlässigt werden.

Für Beteiligungs- oder Gemeinschaftsprojekte sind diese jedoch zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen entgeltpflichtig ausgeführt werden.

Verwaltungskosten sind:

  • Ablesen und Rechnungsstellung
  • Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung
  • Belege sammeln, Einnahme- Überschußrechnung
  • Führung einer Betreibergesellschaft

Siehe auch