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Version vom 10. Dezember 2011, 19:14 Uhr
Diese können von dem Betreiber einer Kleinanlage vernachlässigt werden.
Für Beteiligungs- oder Gemeinschaftsprojekte sind diese jedoch zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Dienstleistungen entgeltpflichtig ausgeführt werden.
Verwaltungskosten sind:
- Ablesen und Rechnungsstellung
- Umsatzsteuervoranmeldung und Erklärung
- Belege sammeln, Einnahme- Überschußrechnung
- Führung einer Betreibergesellschaft