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Weiteres Kriterium der Planung ist die Leitungsführung von den Anlagen zu Trafo- und Übergabestationen und die Wegeerschließung für Montage-, Wartungs- u. Servicefahrzeuge auf und zum Grundstück. | Weiteres Kriterium der Planung ist die Leitungsführung von den Anlagen zu Trafo- und Übergabestationen und die Wegeerschließung für Montage-, Wartungs- u. Servicefahrzeuge auf und zum Grundstück. | ||
Das Windparklayout berücksichtigt ferner vorgegebene Restriktionen, wie z.B. Abstände zu Bebauungen und Umweltschutz. Die Träger öffentlicher Belange können auch unabhängig von technischen Möglichkeiten weitere Vorgaben, z. B. die Bauhöhe festlegen. | Das Windparklayout berücksichtigt ferner vorgegebene Restriktionen, wie z.B. Abstände zu Bebauungen (unnötige 10H-Regel) und Umweltschutz. Die Träger öffentlicher Belange können auch unabhängig von technischen Möglichkeiten weitere Vorgaben, z. B. die Bauhöhe festlegen. | ||
Im Vorfeld sind die Eigentumsverhältnisse der relevanten Grundstücke zu klären. Vor Beginn aufwändiger Untersuchungen und Planungen ist die Rechtsgrundlage durch den Abschluß eines Pachtvertrages bzw. zumindest eines Vorvertrages zu schaffen. | Im Vorfeld sind die Eigentumsverhältnisse der relevanten Grundstücke zu klären. Vor Beginn aufwändiger Untersuchungen und Planungen ist die Rechtsgrundlage durch den Abschluß eines Pachtvertrages bzw. zumindest eines Vorvertrages zu schaffen. |
Aktuelle Version vom 31. Januar 2021, 10:55 Uhr
Die Größe der verfügbaren Grundstücksfläche entscheidet über die Frage, wie viele Windkraftanlagen mit welcher Nennleistung zum Einsatz kommen können. Zielsetzung der Planung ist die Erzielung eines möglichst hohen Energieertrages des gesamten Windparks. Die Erstellung eines Windparklayouts stellt dieses Kriterium sicher.
Weiteres Kriterium der Planung ist die Leitungsführung von den Anlagen zu Trafo- und Übergabestationen und die Wegeerschließung für Montage-, Wartungs- u. Servicefahrzeuge auf und zum Grundstück.
Das Windparklayout berücksichtigt ferner vorgegebene Restriktionen, wie z.B. Abstände zu Bebauungen (unnötige 10H-Regel) und Umweltschutz. Die Träger öffentlicher Belange können auch unabhängig von technischen Möglichkeiten weitere Vorgaben, z. B. die Bauhöhe festlegen.
Im Vorfeld sind die Eigentumsverhältnisse der relevanten Grundstücke zu klären. Vor Beginn aufwändiger Untersuchungen und Planungen ist die Rechtsgrundlage durch den Abschluß eines Pachtvertrages bzw. zumindest eines Vorvertrages zu schaffen.
Die Standsicherheit der Anlage ist durch ein Bodengutachten zu belegen. Daraus ergibt sich wiederum die Bauform des Fundaments. Bei gut tragfähigen Böden sind Flachfundamente möglich, weiche Böden benötigen u.U. ein Pfahlfundament.