Weg frei für die Windkraft in Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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== Der Windkraft-Erlass ==
== Der Windkraft-Erlass ==


Um dem schnellen Ausbau der [[Windkraft]] in Deutschland zu folgen, beschloß das Kabinett im Dezember 2011 den sogenannten Windkraft-Erlaß. So sollen Windräder künftig innerhalb von drei Monaten baureif sein. Bislang dauern die Genehmigungen im Schnitt zehn Monate. Zugleich verringerte der Ministerrat die Bedeutung des Lärmschutzes. Dieser muss künftig nur noch dann durch ein Gutachter überprüft werden, wenn zwischen Windrad und Wohnbebauung weniger als 1.000 Meter liegen. Außerdem werden solche Anlagen künftig auch in Landschaftsschutzgebieten erlaubt. Der Anteil der Verbotszonen für Windkraft im Freistaat sinkt damit von  '''37'''  auf  '''10'''  Prozent. Zugleich kündigen die bayerischen Landkreise an, sich stärker in den Ausbau der Windenergie einzuschalten.
Um dem schnellen Ausbau der [[Windkraft]] in Deutschland zu folgen, beschloß das Kabinett im Dezember 2011 den sogenannten Windkraft-Erlaß. So sollen Windräder künftig innerhalb von drei Monaten baureif sein. Bislang dauern die Genehmigungen im Schnitt zehn Monate. Zugleich verringerte der Ministerrat die Bedeutung des Lärmschutzes. Dieser muss künftig nur noch dann durch ein Gutachten überprüft werden, wenn zwischen Windrad und Wohnbebauung weniger als 1.000 Meter liegen. Außerdem werden solche Anlagen künftig auch in Landschaftsschutzgebieten erlaubt. Der Anteil der Verbotszonen für Windkraft im Freistaat sinkt damit von  '''37'''  auf  '''10'''  Prozent. Zugleich kündigen die bayerischen Landkreise an, sich stärker in den Ausbau der Windenergie einzuschalten.
 
Inzwischen hat die Bayerische Staatsregierung eine '''Kehrtwende''' bei der Windkraft hingelegt. Die Abstände von Windkraftanlagen zu den nächsten Wohnbebauungen muessen jetzt die 10fache Höhe der Windkraftanlage einhalten. Daraus ergibt sich die Tatsache, daß in Bayern jetzt Windkraft praktisch nicht mehr möglich ist, weil der Freistaat eine sehr zersiedelte Struktur aufweist. Wir haben also wieder den seit Jahren bekannten Blockademechanismus gegen Windkraftanlagen in Bayern. So ist es halt, wenn eine Partei die absolute Mehrheit erhält und von einem "Wendehals" geleitet wird.
 
Zwischenzeitlich gibt es zwar eine neue Regierung, die aber nicht dem Wählerwillen bei der letzten Landtagswahl entspricht. Der Wähler wollte für die nächste Zeit eine grüne Politik umsetzen. Die stimmenstärkste Partei hat sich aber einen anderen Regierungspartner gesucht und den Wähler an der Nase herum geführt. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass in Bayern die Windkraft ausgebaut wird.
 
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Klimagesetz sieht auch die in Bayern regierende Partei Handlungsbedarf. Man nimmt plötzlich Positionen anderer Parteien ein und will dadurch den Ruf im Hinblick auf die Bundestagswahl stärken. Die 10H-Regel wird jedoch nicht angetastet bzw. gestrichen. Glaubwürdigkeit geht anders.
 
'''Nur:''' Eine Energiewende ohne Windkraft ist nicht möglich !!





Aktuelle Version vom 5. Mai 2021, 09:50 Uhr

In Bayern sind 412 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 521 Megawatt am Netz. Diese Anlagen tragen ein Prozent zur Stromerzeugung im Freistaat bei. Nach installierter Leistung steht Bayern zusammen mit Baden-Württemberg am Ende der Rangfolge in Deutschland. Ursache für den langsamen Ausbau der Windkraft in Bayern waren vielfältige administrative Hemmnisse.

Der Windkraft-Erlass

Um dem schnellen Ausbau der Windkraft in Deutschland zu folgen, beschloß das Kabinett im Dezember 2011 den sogenannten Windkraft-Erlaß. So sollen Windräder künftig innerhalb von drei Monaten baureif sein. Bislang dauern die Genehmigungen im Schnitt zehn Monate. Zugleich verringerte der Ministerrat die Bedeutung des Lärmschutzes. Dieser muss künftig nur noch dann durch ein Gutachten überprüft werden, wenn zwischen Windrad und Wohnbebauung weniger als 1.000 Meter liegen. Außerdem werden solche Anlagen künftig auch in Landschaftsschutzgebieten erlaubt. Der Anteil der Verbotszonen für Windkraft im Freistaat sinkt damit von 37 auf 10 Prozent. Zugleich kündigen die bayerischen Landkreise an, sich stärker in den Ausbau der Windenergie einzuschalten.

Inzwischen hat die Bayerische Staatsregierung eine Kehrtwende bei der Windkraft hingelegt. Die Abstände von Windkraftanlagen zu den nächsten Wohnbebauungen muessen jetzt die 10fache Höhe der Windkraftanlage einhalten. Daraus ergibt sich die Tatsache, daß in Bayern jetzt Windkraft praktisch nicht mehr möglich ist, weil der Freistaat eine sehr zersiedelte Struktur aufweist. Wir haben also wieder den seit Jahren bekannten Blockademechanismus gegen Windkraftanlagen in Bayern. So ist es halt, wenn eine Partei die absolute Mehrheit erhält und von einem "Wendehals" geleitet wird.

Zwischenzeitlich gibt es zwar eine neue Regierung, die aber nicht dem Wählerwillen bei der letzten Landtagswahl entspricht. Der Wähler wollte für die nächste Zeit eine grüne Politik umsetzen. Die stimmenstärkste Partei hat sich aber einen anderen Regierungspartner gesucht und den Wähler an der Nase herum geführt. Es ist also nicht damit zu rechnen, dass in Bayern die Windkraft ausgebaut wird.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Klimagesetz sieht auch die in Bayern regierende Partei Handlungsbedarf. Man nimmt plötzlich Positionen anderer Parteien ein und will dadurch den Ruf im Hinblick auf die Bundestagswahl stärken. Die 10H-Regel wird jedoch nicht angetastet bzw. gestrichen. Glaubwürdigkeit geht anders.

Nur: Eine Energiewende ohne Windkraft ist nicht möglich !!