Investitionskosten Windkraft: Unterschied zwischen den Versionen
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Grundsätzlich gilt die Aussage: Je größer die Anlage desto niedriger sind die Kosten der Anlage bezogen auf ein Kilowatt installierter Leistung. | Grundsätzlich gilt die Aussage: Je größer die Anlage desto niedriger sind die Kosten der Anlage bezogen auf ein Kilowatt installierter Leistung. | ||
Intern verändert sich die Kostenstruktur wie folgt: Mit zunehmender Baugröße nimmt der Anteil der Kosten für den Rotor zu. Bei [[Pitch-Anlagen]] mit variabler Drehzahl steigt der Anteil der Kosten für Generator | Intern verändert sich die Kostenstruktur wie folgt: Mit zunehmender Baugröße nimmt der Anteil der Kosten für den Rotor zu. Bei [[Pitch-Anlagen]] mit variabler Drehzahl steigt der Anteil der Kosten für Generator u. Steuerung. | ||
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Standortbezogene Einflüsse, wie Größe des Projektes, Beschaffenheit des Baugrundes, Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt, Windpark | Standortbezogene Einflüsse, wie Größe des Projektes, Beschaffenheit des Baugrundes, Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt, Windpark od. Einzelanlage führen zu einer Bandbreite konkreter Projektdaten. | ||
Die Netzanschlußkosten hängen von den lokalen Bedingungen ab, wie Entfernung zum nächsten Netzverknüpfungspunkt und lokalem Netzbetreiber. Die Netzanschlußkosten sind vom Betreiber der Windkraftanlage zu tragen. Ist das Netz für die Windleistungseinspeisung zu schwach, muß der Netzbetreiber für die Netzverstärkung aufkommen. Die Kosten hierfür muß auch der Netzbetreiber bezahlen, da er nach dem EEG zur Abnahme der eingespeisten Stromleistung verpflichtet ist. Siehe auch [[Netz (Kapazität)]] | Die Netzanschlußkosten hängen von den lokalen Bedingungen ab, wie Entfernung zum nächsten Netzverknüpfungspunkt und lokalem Netzbetreiber. Die Netzanschlußkosten sind vom Betreiber der Windkraftanlage zu tragen. Ist das Netz für die Windleistungseinspeisung zu schwach, muß der Netzbetreiber für die Netzverstärkung aufkommen. Die Kosten hierfür muß auch der Netzbetreiber bezahlen, da er nach dem EEG zur Abnahme der eingespeisten Stromleistung verpflichtet ist. Siehe auch [[Netz (Kapazität)]] | ||
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Die Fundamentkosten liegen bei normaler Bodenbeschaffenheit bei ca. 70 bis 100 € je kW installierter Leistung. Sie sind von der Nabenhöhe der zu errichtenden Anlage abhängig. Bei ungünstiger Bodenbeschaffenheit müssen ggf. Sondermaßnahmen ergriffen werden (z.B Pfahlgründung). Dies kann die Kosten gegenüber einer Flachgründung erheblich erhöhen. Siehe auch [[Baugrund]]. | Die Fundamentkosten liegen bei normaler Bodenbeschaffenheit bei ca. 70 bis 100 € je kW installierter Leistung. Sie sind von der Nabenhöhe der zu errichtenden Anlage abhängig. Bei ungünstiger Bodenbeschaffenheit müssen ggf. Sondermaßnahmen ergriffen werden (z.B Pfahlgründung). Dies kann die Kosten gegenüber einer Flachgründung erheblich erhöhen. Siehe auch [[Baugrund]]. | ||
Die Kosten der Zuwegung (€/m) werden ebenfalls von der Größe der Windanlage bestimmt, da die Wegegründung für die Tonnage der für die Montage | Die Kosten der Zuwegung (€/m) werden ebenfalls von der Größe der Windanlage bestimmt, da die Wegegründung für die Tonnage der für die Montage erforderlichen Kräne ausreichen muß. Da die Anlage auch später für etwaige Reperaturen erreichbar sein muß, hat der Aufbaustatus der Zuwegungen dauerhafte Funktion. | ||
Kosten für Planung, Genehmigung, Ausgleichsmaßnahmen, Gründung und Organisation der Betreibergesellschaft liegen zwischen 3 und 6 %. | Kosten für Planung, Genehmigung, Ausgleichsmaßnahmen, Gründung und Organisation der Betreibergesellschaft liegen zwischen 3 und 6 %. |
Aktuelle Version vom 10. März 2021, 20:23 Uhr
Kosten der Windkraftanlage
Die Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf onshore-Anlagen.
Grundsätzlich gilt die Aussage: Je größer die Anlage desto niedriger sind die Kosten der Anlage bezogen auf ein Kilowatt installierter Leistung.
Intern verändert sich die Kostenstruktur wie folgt: Mit zunehmender Baugröße nimmt der Anteil der Kosten für den Rotor zu. Bei Pitch-Anlagen mit variabler Drehzahl steigt der Anteil der Kosten für Generator u. Steuerung.
Investitionskosten Windkraftanlage: Anhaltswerte für eine Anlage von 600 und 1200 Kilowatt installierter Leistung
Tabelle 1
Die Werte basieren auf einer statistischen Auswertung von über 500 Projekten und sind dem Buch Windkraftanlagen, Robert Gasch, Jochen Twele, Vieweg+Teubner-Verlag (7. Auflage - 2011) entnommen.
Gesamtkosten zzgl. Entwicklung, Risiko, Gewährleistung, Transport, Montage und Gewinn.
Der Anteil der Investitionskosten an den Gesamt-Investitionskosten beträgt zwischen 77 und 82 %. Ca. 23 bis 18 % sind Sonstige Investitionskosten. Sie sind in folgender Tabelle spezifiziert:
Sonstige Investitionskosten Windkraftanlage
Tabelle 2
Standortbezogene Einflüsse, wie Größe des Projektes, Beschaffenheit des Baugrundes, Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt, Windpark od. Einzelanlage führen zu einer Bandbreite konkreter Projektdaten.
Die Netzanschlußkosten hängen von den lokalen Bedingungen ab, wie Entfernung zum nächsten Netzverknüpfungspunkt und lokalem Netzbetreiber. Die Netzanschlußkosten sind vom Betreiber der Windkraftanlage zu tragen. Ist das Netz für die Windleistungseinspeisung zu schwach, muß der Netzbetreiber für die Netzverstärkung aufkommen. Die Kosten hierfür muß auch der Netzbetreiber bezahlen, da er nach dem EEG zur Abnahme der eingespeisten Stromleistung verpflichtet ist. Siehe auch Netz (Kapazität)
Die Fundamentkosten liegen bei normaler Bodenbeschaffenheit bei ca. 70 bis 100 € je kW installierter Leistung. Sie sind von der Nabenhöhe der zu errichtenden Anlage abhängig. Bei ungünstiger Bodenbeschaffenheit müssen ggf. Sondermaßnahmen ergriffen werden (z.B Pfahlgründung). Dies kann die Kosten gegenüber einer Flachgründung erheblich erhöhen. Siehe auch Baugrund.
Die Kosten der Zuwegung (€/m) werden ebenfalls von der Größe der Windanlage bestimmt, da die Wegegründung für die Tonnage der für die Montage erforderlichen Kräne ausreichen muß. Da die Anlage auch später für etwaige Reperaturen erreichbar sein muß, hat der Aufbaustatus der Zuwegungen dauerhafte Funktion.
Kosten für Planung, Genehmigung, Ausgleichsmaßnahmen, Gründung und Organisation der Betreibergesellschaft liegen zwischen 3 und 6 %.