Betriebskosten Windkraft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. Februar 2021, 10:30 Uhr
Zusammenstellung Betriebskosten
Überschlägige Darstellung für eine Windkraftanlage (1,5 MW), Errichtung April 2009
Komponente | in % |
der gesamten Betriebskosten | |
Finanzierungskosten (annuitätisch) | 63,8 |
Wartung- und Instandhaltung | 3,1 |
Versicherung (Maschine, 0,6 % WKA) | 3,7 |
Versicherung (BMU, 0,9 % Jahresertrag) | 1,0 |
Strombezug aus EVU-Netz | 0,6 |
Pachtkosten | 3,1 |
Verwaltung | 7,0 |
Rücklagen/Reparaturen | 14,0 |
Unvorhergesehenes | 3,5 |
Gesamte jährliche Betriebskosten | 100 - in T € 258,8. |
Die Werte sind entnommen aus Windkraftanlagen, Robert Gasch u.a. 7. Auflage, Vieweg + Teubner-Verlag.
Wartungs- und Instandhaltungskosten (einschl. Reperaturen)
Aufgrund bisheriger Erfahrungen sind für Erhaltungsaufwand, Austausch, Wartung u. Reparaturen im ersten Vierjahreszeitraum jährlich 2,5 % und im zweiten Vierjahreszeitraum jährlich 4 % des Anlagenwertes anzusetzen. Die Komponenten sind erfahrungsgemäß verschleißbedingt mit wesentlichen Erhaltungsaufwänden belastet bzw. zu ersetzen,
nach 6 bis 8 Jahren: Rotorblatt, Generator, Getriebe, Pitchverstellung, Steuerung- und Elektronik, Windnachführung, Bremsen, Hauptlager, Hydraulikanlage,
nach 8 bis 10 Jahren: Wellen,
nach 12 Jahren: Trafostation
nach 16 Jahren: Turm
nach 18 Jahren: Fundament.
Die Hersteller bieten mehrjährige Vollwartungsverträge (incl. Verfügbarkeitsgarantie). Diese entlasten den Betreiber von technischen Risiken und werden von den Versicherungen teilweise risikomindernd anerkannt. Die laufenden Mehrkosten sind jedoch beträchtlich.
Einige Bundesländer machen im Zuge der Baugenehmigung die Bildung von Rücklagen für den Anlagenrückbau zur Auflage.