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Werden Dritte beim Aufbau und Betrieb der Anlage geschädigt, greift die Betreiberhaftpflichtversicherung. Zum Abschluss einer derartigen Versicherung ist der Betreiber einer PV-Anlage, der Strom in das Netz | Werden Dritte beim Aufbau und Betrieb der Anlage geschädigt, greift die Betreiberhaftpflichtversicherung. Zum Abschluss einer derartigen Versicherung ist der Betreiber einer PV-Anlage, der Strom in das Netz einspeist und daher Unternehmereigenschaft besitzt, verpflichtet. Aber auch hier sollte vor Abschluss mit der Versicherung abgeklärt werden, ob eine eventuell vorhandene Privathaftpflichtversicherung (oder Haus- u. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) bereits diesen Schadensfall deckt. | ||
Gemeinschaftsanlagen oder Anlagen auf fremden Dächern benötigen in jeden Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei dieser Versicherung können Schäden, die durch den Betrieb der PV-Anlage an Gebäuden entstehen, in die Deckung einbezogen werden. | Gemeinschaftsanlagen oder Anlagen auf fremden Dächern benötigen in jeden Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei dieser Versicherung können Schäden, die durch den Betrieb der PV-Anlage an Gebäuden entstehen, in die Deckung einbezogen werden. | ||
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2021, 12:00 Uhr
Im Risiko stehen bei PV-Investitionen das eingesetzte Eigenkapital und die Kapitaldienstfähigkeit (bei Fremdfinanzierung). Eine Absicherung des Anlagenwertes durch eine Versicherung ist deshalb zu empfehlen.
Dieser Artikel führt die möglichen versicherbaren Schäden auf.
Montageversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine Montageversicherung deckt Schäden am eigenen Vermögen (PV-Anlage u. Gebäude). Wegen des verhältnismäßig hohen Beitragssatzes sollte die Versicherung aber nur bei einer schwierigen Baustellensituation in Betracht gezogen werden.
Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung werden Schäden gegenüber Dritten während der Montage gedeckt. Vor Abschluß sollte jedoch bei Vorhandensein einer Privathaftpflichtversicherung mit der Versicherung geklärt werden, in wie weit die Montage einer PV-Anlage bereits durch diese gedeckt ist. Die Deckung ist besonders wichtig, wenn im Rahmen von Eigenleistung Freunde oder Verwandte an der Montage mitbeteiligt werden. Verschiedene Versicherer bieten Bauherrenhaftpflichtversicherungen auch im Deckungsumfang einer Betriebshaftpflichtversicherung an.
Betreiberhaftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichversicherung)
Werden Dritte beim Aufbau und Betrieb der Anlage geschädigt, greift die Betreiberhaftpflichtversicherung. Zum Abschluss einer derartigen Versicherung ist der Betreiber einer PV-Anlage, der Strom in das Netz einspeist und daher Unternehmereigenschaft besitzt, verpflichtet. Aber auch hier sollte vor Abschluss mit der Versicherung abgeklärt werden, ob eine eventuell vorhandene Privathaftpflichtversicherung (oder Haus- u. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) bereits diesen Schadensfall deckt.
Gemeinschaftsanlagen oder Anlagen auf fremden Dächern benötigen in jeden Fall eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei dieser Versicherung können Schäden, die durch den Betrieb der PV-Anlage an Gebäuden entstehen, in die Deckung einbezogen werden.
Gebäudeversicherung
Die Gebäude- bzw. Feuer- oder Brandversicherung deckt Schäden an der Anlage. Hierfür wird die Versicherungssumme entsprechend angehoben. Die Versicherung deckt jedoch nicht alle Schäden. Die Beweislast liegt beim Versicherten. Zur Umkehr der Beweislast ist zu empfehlen, die Gebäudeversicherung durch eine All-Gefahren-Deckung zu erweitern, da hier die Versicherung alle Schäden deckt, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Sie deckt auch Ertragsausfälle.
Ertragsgarantieversicherung
Diese Versicherung deckt explizit Ertragsausfälle.
Spezielle PV-Versicherungen
Versicherungen bringen derzeit spezelle PV-Versicherungen heraus, die Schäden an Anlagen und Ertragsausfälle versichern. Derartige Versicherungen werden auch häufig von den Herstellern der PV-Anlagen angeboten und sind verhältnismäßig kostengünstig.