Kosten der Netzeinspeisung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus RosolarWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Der Betreiber der Anlage trägt die Kosten für den Netzanschluß.
Der Betreiber der Anlage trägt die Kosten für den Netzanschluss.


Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:


;a) Anschaffung eines eigenen geeichten Zählers:
;a) Anschaffung eines eigenen, geeichten Zählers:
:In diesem Fall trägt er die Anschaffungskosten und leistet den Ableseaufwand selbst.
:In diesem Fall trägt er die Anschaffungskosten u. leistet den Ableseaufwand selbst.
:Der Zähler muß nach 16 Jahren erneut geeicht werden.
:Der Zähler muß nach 16 Jahren erneut geeicht werden.
;b) Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Zählers:
;b) Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Zählers:
Zeile 10: Zeile 10:
:Der Anlagenbetreiber zahlt an den Netzbetreiber eine jährliche Gebühr (ca. 30,00 €).
:Der Anlagenbetreiber zahlt an den Netzbetreiber eine jährliche Gebühr (ca. 30,00 €).


== Siehe auch ==
 


* [[Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen]]
* [[Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen]]


[[Kategorie:Photovoltaik (Wissen)]]
[[Kategorie:Photovoltaik (Wissen)]]

Aktuelle Version vom 13. Januar 2021, 12:01 Uhr

Der Betreiber der Anlage trägt die Kosten für den Netzanschluss.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Anschaffung eines eigenen, geeichten Zählers
In diesem Fall trägt er die Anschaffungskosten u. leistet den Ableseaufwand selbst.
Der Zähler muß nach 16 Jahren erneut geeicht werden.
b) Verwendung des vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Zählers
Der Netzbetreiber leistet den Ableseaufwand selbst.
Der Anlagenbetreiber zahlt an den Netzbetreiber eine jährliche Gebühr (ca. 30,00 €).