Strombezug senken durch Photovoltaik mit Eigenverbrauch (Energiesparen): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. August 2020, 20:21 Uhr
- Eine Solarstromanlage (PV) kann seit 2009 mit der Option Eigenverbrauch installiert werden. Diese liefert ihre Energie zunächst in das Hausnetz. Nur der überschüssige Strom wird über den Einspeisezähler an das öffentliche Stromnetz geliefert.
- Der Eigenverbrauch ergibt sich durch den Solarstromanteil, der im Moment der Erzeugung selbst genutzt wird und dadurch teureren Strombezug vom Netz vermeidet.
- Üblicherweise wird der bisherige Bezugszähler gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht. Der überschüssige Solarstrom läuft über das Einspeisezählwerk in das öffentliche Stromnetz. Wird im Haus jedoch mehr Strom benötigt als der Wechselrichter bereitstellt (z.B. nachts) so fließt dieser zusätzliche Strom über das Bezugszählwerk in das Haus.
- Der Ertrag ergibt sich durch den vermiedenen Strombezug (also dem Eigenverbrauch) von z. B. 27,00 ct/kWh und der Einspeisevergütung des überschüssigen Solarstroms z.B. November-2013-EEG-Tarif von 14,07 ct/kWh für Dachanlagen bis 10 kWp.
- Jahresbeispiel Anlage 5 kWp:
PV-Produktion: | 5.000 kWh, |
Stromverbrauch gesamt: | 3.500 kWh, |
davon 30 % Eigenverbrauch: | 1.050kWh. |
vermiedener Strombezug: | 1.050 kWh x 27,00 ct = 284,00 € |
Eingespeist: | 3.950 kWh x 14,07 ct = 556,00 € |
Jahresertrag: | 840,00 € |
- Eine Rentabilität ist immer noch möglich und ist abhängig von den Herstellungskosten, der Ertragslage, der Höhe des Eigenverbrauches u. der MWSt-Erstattung.