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	<title>RosolarWiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<title>Einspeisevergütung</title>
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		<updated>2012-04-02T20:07:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tmw: /* Rendite einer Anlage */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Erlös errechnet sich aus dem Vergütungssatz (Eurocent pro kWh), den der Netzbetreiber für in das Stromnetz eingespeisten Strom zahlen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsgrundlage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Dieser soll kostendeckend sein. Geregelt wird dies im EEG, welches umgangssprachlich &amp;quot;Erneuerbare-Energien-Gesetz&amp;quot; genannt wird. Die amtliche Bezeichnung des Gesetzes ist: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Vgl. Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, S.2074; siehe auch [http://www.bmu.de www.bmu.de].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aktuelles Recht ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktuelles Recht ist die EEG-Novelle 2010. Sie wurde vom Bundesrat am 8./9.7.2010 beschlossen und sieht eine umfassende Degression der Solarstromvergütung vor. Die Einführung soll rückwirkend zum 1.7. erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die EEG-Vergütung für Neuanlagen auf Gebäuden wird zum 1.7. um 13 % und ab 1.10 um weitere 3 % abgesenkt. Darüber hinaus wird auch die jährliche Absenkung neu gefasst. Der Regel-Absenkungssatz von 5 % bleibt bestehen. Der Zuschlag von 1 % für den Fall einer bestimmten Zubaurate wird ersetzt durch einen dynamisierten Zuschlag von bis zu 8 % je nach Zubaurate(s.u.). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Berechnungsgrundlage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gesetz garantiert einen gleichbleibenden Vergütungssatz über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr). Der in Ansatz zu bringende Vergütungssatz ermässigt sich von Inbetriebnahmejahr zu Inbetriebnahmejahr jeweils um einen bestimmten Prozentsatz. Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) und das Umweltministerium haben sich darauf geeinigt, dass die Regelabsenkung für 2011 auf den 1. Juli 2011 vorgezogen wird. Es gelten folgende Eckpunkte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Für die Bemessung des zum 1.7.2011 geltenden Degressionssatzes gilt die Leistung der bei der Bundesnetzagentur vom 1.3. bis 31.5.2011 gemeldeten Anlagen. Diese Werte werden mit dem Faktor 4 auf das Jahresergebnis hochgerechnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Einordung bestimmt sich danach nach folgenden Kategorien und den entsprechenden Degressionssätzen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;2&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
!colspan=&amp;quot;2&amp;quot;|Megawatt-Leistung&lt;br /&gt;
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|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beabsichtigte außerordentlich Absenkung zum 1.7.11 wurde schließlich ausgesetzt und auf den 1.1.2012 verschoben. Von diesem Zeitpunkt an sind um 15 % niedrigere Vergütungssätze gültig. Der Ermäßigungssatz errechnet sich aus 6 % Regelabsenkung zum 1.1.2012 und 9 % außerordentlicher Absenkung gem. Zubaurate (siehe oben). Lt. Bundesnetzagentur wurden zwischen 1. Oktober 2010 und 30. September 2011 Anlagen im Umfang von 5200 Megawatt hinzugebaut. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vergütungssätze in Eurocent, netto ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
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|18,33&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Eine auf einem Gebäudedach installierte Anlage mit einer STC-Nennleistung von 10,5 kWp wird Anfang April 2011 in Betrieb genommen. Der Betreiber erhält für diese Anlage pro eingespeiste kWh Solarstrom eine Vergütung von 28,61 Cent garantiert über 249 Monate (Inbetriebnahmejahr (9 Monate) + 20 volle Kalenderjahre).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer Nennleistung von mehr als 30 kWp wird die resultierende Vergütung als Mischvergütung per Dreisatz berechnet. Die Leistungsteile der Anlage unter 30 kWp, zwischen 30 und 100 kWp, zwischen 100 und 1.000 kWp und über 1.000 kWp erhalten jeweils anteilig zur Gesamtleistung einen eigenen Vergütungssatz.&lt;br /&gt;
Mit Inbetriebnahmejahr nach 1.1.2011 und einer Generatorleistung von 120 kWp berechnet sich beispielsweise die Vergütung für eine Anlage auf einem Gebäude folgendermaßen: 30/120 * 28,61 Cent/kWh + 70/120 * 27,20 Cent/kWh + 20/120 * 25,74 Cent/kWh = 27.31 Cent/kWh. Diese Einspeisevergütung wird dann für die 20 Jahre zzgl. Inbetriebnahmejahr gezahlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rendite einer Anlage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rendite Ihrer Anlage können Sie selbst errechnen. Siehe [http://www.test.de/solarrechner].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rentabilitätsberechnung im Photovoltaik.org Solarrechner. Siehe [http://www.photovoltaik.org/wirtschaftlichkeit/photovoltaik-rechner].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Photovoltaik (Wissen)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tmw</name></author>
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		<title>Einspeisevergütung</title>
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		<updated>2012-04-02T20:06:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tmw: /* Rendite einer Anlage */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Erlös errechnet sich aus dem Vergütungssatz (Eurocent pro kWh), den der Netzbetreiber für in das Stromnetz eingespeisten Strom zahlen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsgrundlage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Dieser soll kostendeckend sein. Geregelt wird dies im EEG, welches umgangssprachlich &amp;quot;Erneuerbare-Energien-Gesetz&amp;quot; genannt wird. Die amtliche Bezeichnung des Gesetzes ist: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Vgl. Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, S.2074; siehe auch [http://www.bmu.de www.bmu.de].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aktuelles Recht ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktuelles Recht ist die EEG-Novelle 2010. Sie wurde vom Bundesrat am 8./9.7.2010 beschlossen und sieht eine umfassende Degression der Solarstromvergütung vor. Die Einführung soll rückwirkend zum 1.7. erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die EEG-Vergütung für Neuanlagen auf Gebäuden wird zum 1.7. um 13 % und ab 1.10 um weitere 3 % abgesenkt. Darüber hinaus wird auch die jährliche Absenkung neu gefasst. Der Regel-Absenkungssatz von 5 % bleibt bestehen. Der Zuschlag von 1 % für den Fall einer bestimmten Zubaurate wird ersetzt durch einen dynamisierten Zuschlag von bis zu 8 % je nach Zubaurate(s.u.). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Berechnungsgrundlage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gesetz garantiert einen gleichbleibenden Vergütungssatz über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr). Der in Ansatz zu bringende Vergütungssatz ermässigt sich von Inbetriebnahmejahr zu Inbetriebnahmejahr jeweils um einen bestimmten Prozentsatz. Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) und das Umweltministerium haben sich darauf geeinigt, dass die Regelabsenkung für 2011 auf den 1. Juli 2011 vorgezogen wird. Es gelten folgende Eckpunkte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Für die Bemessung des zum 1.7.2011 geltenden Degressionssatzes gilt die Leistung der bei der Bundesnetzagentur vom 1.3. bis 31.5.2011 gemeldeten Anlagen. Diese Werte werden mit dem Faktor 4 auf das Jahresergebnis hochgerechnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Einordung bestimmt sich danach nach folgenden Kategorien und den entsprechenden Degressionssätzen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
Die beabsichtigte außerordentlich Absenkung zum 1.7.11 wurde schließlich ausgesetzt und auf den 1.1.2012 verschoben. Von diesem Zeitpunkt an sind um 15 % niedrigere Vergütungssätze gültig. Der Ermäßigungssatz errechnet sich aus 6 % Regelabsenkung zum 1.1.2012 und 9 % außerordentlicher Absenkung gem. Zubaurate (siehe oben). Lt. Bundesnetzagentur wurden zwischen 1. Oktober 2010 und 30. September 2011 Anlagen im Umfang von 5200 Megawatt hinzugebaut. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vergütungssätze in Eurocent, netto ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Eine auf einem Gebäudedach installierte Anlage mit einer STC-Nennleistung von 10,5 kWp wird Anfang April 2011 in Betrieb genommen. Der Betreiber erhält für diese Anlage pro eingespeiste kWh Solarstrom eine Vergütung von 28,61 Cent garantiert über 249 Monate (Inbetriebnahmejahr (9 Monate) + 20 volle Kalenderjahre).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer Nennleistung von mehr als 30 kWp wird die resultierende Vergütung als Mischvergütung per Dreisatz berechnet. Die Leistungsteile der Anlage unter 30 kWp, zwischen 30 und 100 kWp, zwischen 100 und 1.000 kWp und über 1.000 kWp erhalten jeweils anteilig zur Gesamtleistung einen eigenen Vergütungssatz.&lt;br /&gt;
Mit Inbetriebnahmejahr nach 1.1.2011 und einer Generatorleistung von 120 kWp berechnet sich beispielsweise die Vergütung für eine Anlage auf einem Gebäude folgendermaßen: 30/120 * 28,61 Cent/kWh + 70/120 * 27,20 Cent/kWh + 20/120 * 25,74 Cent/kWh = 27.31 Cent/kWh. Diese Einspeisevergütung wird dann für die 20 Jahre zzgl. Inbetriebnahmejahr gezahlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rendite einer Anlage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rendite Ihrer Anlage können Sie selbst errechnen. Siehe [http://www.test.de/solarrechner].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rentabilitätsberechnung im Photovoltaik Rechner unter http://www.photovoltaik.org/wirtschaftlichkeit/photovoltaik-rechner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Photovoltaik (Wissen)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tmw</name></author>
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		<id>https://www.rosolarwiki.de/w/index.php?title=Einspeiseverg%C3%BCtung&amp;diff=4981</id>
		<title>Einspeisevergütung</title>
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		<updated>2012-04-02T20:05:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tmw: /* Rendite einer Anlage */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Erlös errechnet sich aus dem Vergütungssatz (Eurocent pro kWh), den der Netzbetreiber für in das Stromnetz eingespeisten Strom zahlen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsgrundlage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Dieser soll kostendeckend sein. Geregelt wird dies im EEG, welches umgangssprachlich &amp;quot;Erneuerbare-Energien-Gesetz&amp;quot; genannt wird. Die amtliche Bezeichnung des Gesetzes ist: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Vgl. Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, S.2074; siehe auch [http://www.bmu.de www.bmu.de].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aktuelles Recht ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktuelles Recht ist die EEG-Novelle 2010. Sie wurde vom Bundesrat am 8./9.7.2010 beschlossen und sieht eine umfassende Degression der Solarstromvergütung vor. Die Einführung soll rückwirkend zum 1.7. erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die EEG-Vergütung für Neuanlagen auf Gebäuden wird zum 1.7. um 13 % und ab 1.10 um weitere 3 % abgesenkt. Darüber hinaus wird auch die jährliche Absenkung neu gefasst. Der Regel-Absenkungssatz von 5 % bleibt bestehen. Der Zuschlag von 1 % für den Fall einer bestimmten Zubaurate wird ersetzt durch einen dynamisierten Zuschlag von bis zu 8 % je nach Zubaurate(s.u.). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Berechnungsgrundlage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gesetz garantiert einen gleichbleibenden Vergütungssatz über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr). Der in Ansatz zu bringende Vergütungssatz ermässigt sich von Inbetriebnahmejahr zu Inbetriebnahmejahr jeweils um einen bestimmten Prozentsatz. Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) und das Umweltministerium haben sich darauf geeinigt, dass die Regelabsenkung für 2011 auf den 1. Juli 2011 vorgezogen wird. Es gelten folgende Eckpunkte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Für die Bemessung des zum 1.7.2011 geltenden Degressionssatzes gilt die Leistung der bei der Bundesnetzagentur vom 1.3. bis 31.5.2011 gemeldeten Anlagen. Diese Werte werden mit dem Faktor 4 auf das Jahresergebnis hochgerechnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Einordung bestimmt sich danach nach folgenden Kategorien und den entsprechenden Degressionssätzen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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Die beabsichtigte außerordentlich Absenkung zum 1.7.11 wurde schließlich ausgesetzt und auf den 1.1.2012 verschoben. Von diesem Zeitpunkt an sind um 15 % niedrigere Vergütungssätze gültig. Der Ermäßigungssatz errechnet sich aus 6 % Regelabsenkung zum 1.1.2012 und 9 % außerordentlicher Absenkung gem. Zubaurate (siehe oben). Lt. Bundesnetzagentur wurden zwischen 1. Oktober 2010 und 30. September 2011 Anlagen im Umfang von 5200 Megawatt hinzugebaut. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vergütungssätze in Eurocent, netto ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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|21,03&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Eine auf einem Gebäudedach installierte Anlage mit einer STC-Nennleistung von 10,5 kWp wird Anfang April 2011 in Betrieb genommen. Der Betreiber erhält für diese Anlage pro eingespeiste kWh Solarstrom eine Vergütung von 28,61 Cent garantiert über 249 Monate (Inbetriebnahmejahr (9 Monate) + 20 volle Kalenderjahre).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer Nennleistung von mehr als 30 kWp wird die resultierende Vergütung als Mischvergütung per Dreisatz berechnet. Die Leistungsteile der Anlage unter 30 kWp, zwischen 30 und 100 kWp, zwischen 100 und 1.000 kWp und über 1.000 kWp erhalten jeweils anteilig zur Gesamtleistung einen eigenen Vergütungssatz.&lt;br /&gt;
Mit Inbetriebnahmejahr nach 1.1.2011 und einer Generatorleistung von 120 kWp berechnet sich beispielsweise die Vergütung für eine Anlage auf einem Gebäude folgendermaßen: 30/120 * 28,61 Cent/kWh + 70/120 * 27,20 Cent/kWh + 20/120 * 25,74 Cent/kWh = 27.31 Cent/kWh. Diese Einspeisevergütung wird dann für die 20 Jahre zzgl. Inbetriebnahmejahr gezahlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rendite einer Anlage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rendite Ihrer Anlage können Sie selbst errechnen. Siehe [http://www.test.de/solarrechner].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rentabilitätsberechnung im Photovoltaik Rechner unter [http://www.photovoltaik.org/wirtschaftlichkeit/photovoltaik-rechner].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Photovoltaik (Wissen)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tmw</name></author>
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		<title>Einspeisevergütung</title>
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		<updated>2012-04-02T20:04:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tmw: /* Rendite einer Anlage */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Erlös errechnet sich aus dem Vergütungssatz (Eurocent pro kWh), den der Netzbetreiber für in das Stromnetz eingespeisten Strom zahlen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsgrundlage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Solarstrom zu einem festgelegten Vergütungssatz abzunehmen. Dieser soll kostendeckend sein. Geregelt wird dies im EEG, welches umgangssprachlich &amp;quot;Erneuerbare-Energien-Gesetz&amp;quot; genannt wird. Die amtliche Bezeichnung des Gesetzes ist: Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (Vgl. Bundesgesetzblatt (BGBl) I 2008, S.2074; siehe auch [http://www.bmu.de www.bmu.de].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aktuelles Recht ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktuelles Recht ist die EEG-Novelle 2010. Sie wurde vom Bundesrat am 8./9.7.2010 beschlossen und sieht eine umfassende Degression der Solarstromvergütung vor. Die Einführung soll rückwirkend zum 1.7. erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die EEG-Vergütung für Neuanlagen auf Gebäuden wird zum 1.7. um 13 % und ab 1.10 um weitere 3 % abgesenkt. Darüber hinaus wird auch die jährliche Absenkung neu gefasst. Der Regel-Absenkungssatz von 5 % bleibt bestehen. Der Zuschlag von 1 % für den Fall einer bestimmten Zubaurate wird ersetzt durch einen dynamisierten Zuschlag von bis zu 8 % je nach Zubaurate(s.u.). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Berechnungsgrundlage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gesetz garantiert einen gleichbleibenden Vergütungssatz über 20 Jahre (zuzüglich Inbetriebnahmejahr). Der in Ansatz zu bringende Vergütungssatz ermässigt sich von Inbetriebnahmejahr zu Inbetriebnahmejahr jeweils um einen bestimmten Prozentsatz. Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) und das Umweltministerium haben sich darauf geeinigt, dass die Regelabsenkung für 2011 auf den 1. Juli 2011 vorgezogen wird. Es gelten folgende Eckpunkte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Für die Bemessung des zum 1.7.2011 geltenden Degressionssatzes gilt die Leistung der bei der Bundesnetzagentur vom 1.3. bis 31.5.2011 gemeldeten Anlagen. Diese Werte werden mit dem Faktor 4 auf das Jahresergebnis hochgerechnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Die Einordung bestimmt sich danach nach folgenden Kategorien und den entsprechenden Degressionssätzen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;2&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
!colspan=&amp;quot;2&amp;quot;|Megawatt-Leistung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|unter 3500 MWp&lt;br /&gt;
|0%&lt;br /&gt;
|über 3500 MWp&lt;br /&gt;
|3%&lt;br /&gt;
|über 4500 MWp&lt;br /&gt;
|6%&lt;br /&gt;
|über 5500 MWp&lt;br /&gt;
|9%&lt;br /&gt;
|über 6500 MWp&lt;br /&gt;
|12%&lt;br /&gt;
|über 7500 MWp&lt;br /&gt;
|15%&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beabsichtigte außerordentlich Absenkung zum 1.7.11 wurde schließlich ausgesetzt und auf den 1.1.2012 verschoben. Von diesem Zeitpunkt an sind um 15 % niedrigere Vergütungssätze gültig. Der Ermäßigungssatz errechnet sich aus 6 % Regelabsenkung zum 1.1.2012 und 9 % außerordentlicher Absenkung gem. Zubaurate (siehe oben). Lt. Bundesnetzagentur wurden zwischen 1. Oktober 2010 und 30. September 2011 Anlagen im Umfang von 5200 Megawatt hinzugebaut. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vergütungssätze in Eurocent, netto ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;2&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Inbetriebnahmejahr&lt;br /&gt;
!ab 1.1.2011&lt;br /&gt;
!ab 1.1.2012&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Freiflächenanlagen u. sonst. Anlagen&lt;br /&gt;
|21,03&lt;br /&gt;
|17,94&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Anlagen auf Dachflächen, Lärmschutzwänden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Anteil bis 30 kWp&lt;br /&gt;
|28,74&lt;br /&gt;
|24,43&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Anteil bis 100 kWp&lt;br /&gt;
|27,33&lt;br /&gt;
|23,23&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Anteil bis 1 MWp&lt;br /&gt;
|25,86&lt;br /&gt;
|21,98&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Anteil über 1MWp&lt;br /&gt;
|21,56&lt;br /&gt;
|18,33&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel: Eine auf einem Gebäudedach installierte Anlage mit einer STC-Nennleistung von 10,5 kWp wird Anfang April 2011 in Betrieb genommen. Der Betreiber erhält für diese Anlage pro eingespeiste kWh Solarstrom eine Vergütung von 28,61 Cent garantiert über 249 Monate (Inbetriebnahmejahr (9 Monate) + 20 volle Kalenderjahre).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden mit einer Nennleistung von mehr als 30 kWp wird die resultierende Vergütung als Mischvergütung per Dreisatz berechnet. Die Leistungsteile der Anlage unter 30 kWp, zwischen 30 und 100 kWp, zwischen 100 und 1.000 kWp und über 1.000 kWp erhalten jeweils anteilig zur Gesamtleistung einen eigenen Vergütungssatz.&lt;br /&gt;
Mit Inbetriebnahmejahr nach 1.1.2011 und einer Generatorleistung von 120 kWp berechnet sich beispielsweise die Vergütung für eine Anlage auf einem Gebäude folgendermaßen: 30/120 * 28,61 Cent/kWh + 70/120 * 27,20 Cent/kWh + 20/120 * 25,74 Cent/kWh = 27.31 Cent/kWh. Diese Einspeisevergütung wird dann für die 20 Jahre zzgl. Inbetriebnahmejahr gezahlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rendite einer Anlage ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rendite Ihrer Anlage können Sie selbst errechnen. Siehe [http://www.test.de/solarrechner].&lt;br /&gt;
Rentabilitätsberechnung im Photovoltaik Rechner unter [http://www.photovoltaik.org/wirtschaftlichkeit/photovoltaik-rechner].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Photovoltaik (Wissen)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tmw</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.rosolarwiki.de/w/index.php?title=Solaranlage_zur_Heizungsunterst%C3%BCtzung&amp;diff=4961</id>
		<title>Solaranlage zur Heizungsunterstützung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.rosolarwiki.de/w/index.php?title=Solaranlage_zur_Heizungsunterst%C3%BCtzung&amp;diff=4961"/>
		<updated>2012-04-01T14:58:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tmw: /* Wirtschaftlichkeit */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Eine Solaranlage zur Trinkwassererwärmung muß so ausgelegt werden, daß der Energiebedarf ausreicht, das Trinkwasser in den Monaten Mai bis September volltändig auf die gewünschte Betriebstemperatur zu erwärmen. Soll zusätzlich zur Trinkwassererwärmung auch ein Teil des Heizungswärmebedarfes (solare Heizungsunterstützung) gedeckt werden, muß die Anlage erheblich größer dimensioniert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auslegung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Trinkwasser und Heizung.jpg|left|thumb|100px]]Um einen nennenswerten Beitrag zur Heizungsunterstützung zu bewirken, muß die Fläche gegenüber dem Bedarf bei Trinkwassererwärmung bei Flachkollektoren in etwa verdoppelt und bei Röhrenkollektoren ca. 70 Prozent großer sein. Die Hauptphasen der Heizungsunterstützung sollten in der Übergangszeit Frühling/Herbst liegen und in dieser Zeit ihren höchsten Wirkungsgrad entfalten. Auf dem Markt gibt es Kollektortypen, die besonders bei niedrigen Außentemperaturen hohe Systemtemperaturen erreichen. Diese sind für den Einsatz bei Heizungsunterstützung besonders geeignet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Möglicherweise muß auch das Ausdehnungsgefäß größer dimensiert werden. Dabei spielen die Kollektoranschlüsse eine wichtige Rolle (oben- oder unterliegend). Dies gilt möglicherweise auch für den Solarspeicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Verwendung Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung ist folglich mit erheblichen Mehrkosten zu rechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grafik zeigt das Schema eines Solarthermischen Systems zur Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (Hanser-Verlag).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Deckungsbeitrag===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Deckungsgrad Heizungsunterstützung.jpg|left|thumb|100px]]Der Deckungsbeitrag einer solaren Anlage zur Heizungsunterstützung hängt vor allem vom Energiebedarf des Gebäudes ab. Während in modernen, gut gedämmten Gebäuden ein Deckungsbeitrag von 10 - 30 Prozent und bei Niedrigenergiehäusern sogar bis zu 40 Prozent möglich ist, werden in alten, schlecht gedämmten Gebäuden lediglich Werte von unter 10 Prozent erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dagegen erreichen moderne sogenannte Sonnenhäuser einen Deckungsbeitrag von bis zu 100 Prozent. Es empfiehlt sich jedoch, auch Sonnenhäuser auf einen nierigeren Deckungsbeitrag einzustellen, da das Erreichen der letzten Prozente bis 100 % verhältnismäßig teuer ist (abnehmender Grenznutzen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grafik zeigt den typischen Verlauf des Heizwärme- und des Warmwasserbedarfs und Anteile der Solaranlage und der herkömmlichen Heizung an der Bedarfsdeckung bei einem Altbau mit einem gesamten solaren Deckungsgrad von 20 % (Hanser-Verlag).  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wirtschaftlichkeit===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechnet sich der Einsatz einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung? Die Vorteile sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einsparung an Brennstoff: Entscheidend ist nicht der Deckungsbeitrag, sondern die tatsächliche Einsparung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Zahl der Brennerstarts wird verringert und der Heizkessel kann einen großen Teil des Jahres ausgeschaltet bleiben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die staatliche Förderung ist vielfach davon abhängig, daß die Anlagen auch Heizungsunterstüzung einschließen. Siehe auch [[Förderung Solarthermie-Anlagen]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Solaranlagen zur Heizungsunterstütung können im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) gewinnbringend angerechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Arbeitsaufwand in Zusammenhang mit einem zusätzlichen Stückholzkessel wird reduziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende weitere Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Warmwasser-Solltemperatur und die Freigabezeiten der Wassererwärmung wirken sich erheblich auf die Energiesparleistung aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Wärmeabgabe über Fußbodenkollektoren ist gegenüber Heizkörpern erheblich effizienter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Zu berücksichtigen ist ferner die künftige Entwicklung der Brennstoffkosten mit erheblichen Steigerungspotentialen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Eine sichere Aussage zur Wirtschaftlichkeit ist nur über ein gutes Programm zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit möglich. Hier ist besonders das Programm der Fa. Valentin zu empfehlen. Der Download einer Demoversion ist unter http://www.valentin.de/downloads/produkte-2 möglich&lt;br /&gt;
.&lt;br /&gt;
* Einen Vergleich der unterschiedlichen Heizsysteme ermöglicht der Heizungsratgeber unter http://www.solarthermie.net/solarthermie-rechner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie: Solarthermie (Wissen)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tmw</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.rosolarwiki.de/w/index.php?title=Solaranlage_zur_Heizungsunterst%C3%BCtzung&amp;diff=4960</id>
		<title>Solaranlage zur Heizungsunterstützung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.rosolarwiki.de/w/index.php?title=Solaranlage_zur_Heizungsunterst%C3%BCtzung&amp;diff=4960"/>
		<updated>2012-04-01T14:58:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tmw: /* Wirtschaftlichkeit */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Eine Solaranlage zur Trinkwassererwärmung muß so ausgelegt werden, daß der Energiebedarf ausreicht, das Trinkwasser in den Monaten Mai bis September volltändig auf die gewünschte Betriebstemperatur zu erwärmen. Soll zusätzlich zur Trinkwassererwärmung auch ein Teil des Heizungswärmebedarfes (solare Heizungsunterstützung) gedeckt werden, muß die Anlage erheblich größer dimensioniert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auslegung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Trinkwasser und Heizung.jpg|left|thumb|100px]]Um einen nennenswerten Beitrag zur Heizungsunterstützung zu bewirken, muß die Fläche gegenüber dem Bedarf bei Trinkwassererwärmung bei Flachkollektoren in etwa verdoppelt und bei Röhrenkollektoren ca. 70 Prozent großer sein. Die Hauptphasen der Heizungsunterstützung sollten in der Übergangszeit Frühling/Herbst liegen und in dieser Zeit ihren höchsten Wirkungsgrad entfalten. Auf dem Markt gibt es Kollektortypen, die besonders bei niedrigen Außentemperaturen hohe Systemtemperaturen erreichen. Diese sind für den Einsatz bei Heizungsunterstützung besonders geeignet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Möglicherweise muß auch das Ausdehnungsgefäß größer dimensiert werden. Dabei spielen die Kollektoranschlüsse eine wichtige Rolle (oben- oder unterliegend). Dies gilt möglicherweise auch für den Solarspeicher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Verwendung Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung ist folglich mit erheblichen Mehrkosten zu rechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grafik zeigt das Schema eines Solarthermischen Systems zur Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (Hanser-Verlag).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Deckungsbeitrag===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Deckungsgrad Heizungsunterstützung.jpg|left|thumb|100px]]Der Deckungsbeitrag einer solaren Anlage zur Heizungsunterstützung hängt vor allem vom Energiebedarf des Gebäudes ab. Während in modernen, gut gedämmten Gebäuden ein Deckungsbeitrag von 10 - 30 Prozent und bei Niedrigenergiehäusern sogar bis zu 40 Prozent möglich ist, werden in alten, schlecht gedämmten Gebäuden lediglich Werte von unter 10 Prozent erreicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dagegen erreichen moderne sogenannte Sonnenhäuser einen Deckungsbeitrag von bis zu 100 Prozent. Es empfiehlt sich jedoch, auch Sonnenhäuser auf einen nierigeren Deckungsbeitrag einzustellen, da das Erreichen der letzten Prozente bis 100 % verhältnismäßig teuer ist (abnehmender Grenznutzen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Grafik zeigt den typischen Verlauf des Heizwärme- und des Warmwasserbedarfs und Anteile der Solaranlage und der herkömmlichen Heizung an der Bedarfsdeckung bei einem Altbau mit einem gesamten solaren Deckungsgrad von 20 % (Hanser-Verlag).  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wirtschaftlichkeit===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechnet sich der Einsatz einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung? Die Vorteile sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einsparung an Brennstoff: Entscheidend ist nicht der Deckungsbeitrag, sondern die tatsächliche Einsparung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Zahl der Brennerstarts wird verringert und der Heizkessel kann einen großen Teil des Jahres ausgeschaltet bleiben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die staatliche Förderung ist vielfach davon abhängig, daß die Anlagen auch Heizungsunterstüzung einschließen. Siehe auch [[Förderung Solarthermie-Anlagen]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Solaranlagen zur Heizungsunterstütung können im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) gewinnbringend angerechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Der Arbeitsaufwand in Zusammenhang mit einem zusätzlichen Stückholzkessel wird reduziert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende weitere Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Warmwasser-Solltemperatur und die Freigabezeiten der Wassererwärmung wirken sich erheblich auf die Energiesparleistung aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Wärmeabgabe über Fußbodenkollektoren ist gegenüber Heizkörpern erheblich effizienter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Zu berücksichtigen ist ferner die künftige Entwicklung der Brennstoffkosten mit erheblichen Steigerungspotentialen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Eine sichere Aussage zur Wirtschaftlichkeit ist nur über ein gutes Programm zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit möglich. Hier ist besonders das Programm der Fa. Valentin zu empfehlen. Der Download einer Demoversion ist unter http://www.valentin.de/downloads/produkte-2 möglich&lt;br /&gt;
.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einen Vergleich der unterschiedlichen Heizsysteme ermöglicht der Heizungsratgeber unter http://www.solarthermie.net/solarthermie-rechner.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie: Solarthermie (Wissen)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tmw</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.rosolarwiki.de/w/index.php?title=Investitionskosten&amp;diff=3572</id>
		<title>Investitionskosten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.rosolarwiki.de/w/index.php?title=Investitionskosten&amp;diff=3572"/>
		<updated>2011-06-27T14:04:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tmw: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Kosten der Errichtung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Generatorkosten (Module, Wechselrichter usw.)&lt;br /&gt;
* Installationskosten (Installationsmaterial, Montage)&lt;br /&gt;
* Kosten des Überwachungssystems&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steuerliche Behandlung: Die Anschaffungskosten sind aktivierungspflichtig und gem Afa-Tabelle steuerlich abzuschreiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anlaufkosten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Planungskosten, Rechts- und Beratungskosten (Notarkosten für Grundbucheintrag usw.), Gutachten (Einstrahlung, Boden usw.), Pachtvorauszahlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steuerliche Behandlung: Als Betriebsausgabe sofort absetzbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wissenswertes]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [http://www.photovoltaikanlagen.org/wirtschaftlichkeit/preise Aktuelle Entwicklung der Photovoltaik Preise]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tmw</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://www.rosolarwiki.de/w/index.php?title=Wirtschaftlichkeit_von_PV-Anlagen&amp;diff=3499</id>
		<title>Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.rosolarwiki.de/w/index.php?title=Wirtschaftlichkeit_von_PV-Anlagen&amp;diff=3499"/>
		<updated>2011-04-14T09:59:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Tmw: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen wird bestimmt von Erlösen einerseits und Investitions-, Betriebs-, Finanzierungskosten und Steuern andererseits.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erlöse ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erlös ist die vom Netzbetreiber an den Investor zu zahlende [[Einspeisevergütung]].Es ist aber auch möglich, den mit der PV-Anlage erzeugten Strom selbst zu nutzen. Erlös sind in diesem Fall die erzielten Stromerträge (kWh)([[Eigenstromnutzung]]). Der Ertrag wird in erheblichem Umfang von der Art der Anlagekomponenten und den örtlichen Rahmenbedingungen ([[Standort]], [[Ausrichtung]], [[ertragsbeeinflussende Gegebenheiten]]) beeinflusst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Investitionskosten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Investitionskosten ergeben sich aus dem [[Angebot Ihres Fachhändlers]] ([[Investitionskosten]]) und ggf. den [[Anschaffungsnebenkosten]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Betriebskosten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Betriebskosten setzen sich zusammen aus [[Reparaturen]], [[Kosten der Überwachung und Wartung]], [[Kosten der Netzeinspeisung]], [[Kosten für Versicherungen]], [[Kosten der Verwaltung]] und bei Nutzung fremder Flächen, den [[Pachtkosten]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Finanzierungskosten ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Finanzierungskosten bestehen aus den [[Kosten der Fremdfinanzierung]], den Kosten der Zwischenfinanzierung und den kalkulatorischen [[Kosten Ihres Eigenkapitals]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Steuern ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sind anfallende [[Umsatzsteuern]] und [[Ertragssteuern]] zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftlichkeitsberechnung, Renditeberechnung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider gibt es für PV-Anlagen keine standardisierte Berechnungsmethode. Das führt dazu, dass die Berechnungen unterschiedlichen mathem. Ansätzen zugrunde liegen und deshalb zu abweichenden Ergebnissen führen. Darüber hinaus werden massgebliche Einflussfaktoren auf den Ertrag nicht oder nicht richtig berücksichtigt. Einige Berechnungsprogramme begrenzen den Betrachtungszeitraum auf den Zeitraum der garantierten Einspeisevergütung und berücksichtigen nicht, dass die Anlage zu diesem Zeitpunkt noch einen Restwert hat, der als Barwert der künftig zu erwartenden Erträge eingestellt werden kann. Weiterhin gibt es bei der Bewertung künftiger Erträge und Lasten optimistische oder pessimistische Betrachtungsweisen. Es gibt somit ein weites Feld, eine PV-Investition schön- oder schlechtzurechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für eine schnelle und überschlägige Berechnung ist das Programm von Valentin geeignet (&amp;gt;&amp;gt;http://www.valentin.de&amp;lt;&amp;lt;). Das Programm kann kostenlos heruntergeladen werden. Das Programm von Photovoltaik-Profit ist sehr detailliert und für den Laien etwas schwer zu handhaben. Leider kann nur mit einer fest installierten Fremdfinanzierungsvariante gerechnet werden. Dieses Programm kann ebenfalls kostenlos heruntergeladen werden (&amp;gt;&amp;gt;http://www.photovoltaik-profit.de&amp;lt;&amp;lt;). Der Anbieter hat auch eine Programmvariante, die unterschiedliche Finanzierungsvarianten zulässt, allerdings gebührenpflichtig. PVProfit bietet ein brauchbares gebührenpflichtiges Programm an (&amp;gt;&amp;gt;http://pvprofit.net&amp;lt;&amp;lt;). Finanztest bietet ein Berechnungsprogramm zum kostenlosen Herunterladen an unter (&amp;gt;&amp;gt;http://www.test.de/solarrechner). Der Photovoltaik Rechner von www.solaranlage.eu (&amp;gt;&amp;gt;http://www.solaranlage.eu/photovoltaik/rechner&amp;lt;&amp;lt;) gibt schnell einen Überblick zu den voraussichtlichen Erträgen sowie den Anschaffungskosten und der Rendite.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wissenswertes]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Tmw</name></author>
	</entry>
</feed>