Strompreis

Aus RosolarWiki
Construction.png Diese Seite ist noch unvollständig. Bitte hilf mit, indem du die fehlenden Informationen sammelst und die Seite damit vervollständigst. Zum Schluss entferne bitte diesen Hinweis

Der Strompreis für Privathaushalte betrug 1998 ca. 14,5 Cent pro Kilowattstunde und ist bis 2008 auf ca. 20 Cent (= + ca. 38 %) gestiegen. Die Preiserhöhungen setzten sich seither fort. Die Energiekonzerne machen dafür die gestiegene Steuerbelastung für Strom und die hohen Kosten für den Ökostrom verantwortlich. Ist diese Aussage zutreffend?


Zusammensetzung des Strompreises

Strompreis-Zusammensetzung - MWSt vom Bruttostrompreis

Die Zahlen sind der Zeitschrift ON 01.2010 (Herausgeber E.ON) entnommen. Betrachten wir die einzelnen Kostenbestandteile:

Energieerzeugung und Vertrieb

Energieerzeugung und Vertrieb sind sehr intransparente Kosten. In ihnen verbirgt sich auch der Gewinn des Versorgungsunternehmens.

Netzkosten

Die Netzentgelte sind Gebühren, die Stromversorger dafür bezahlen, dass sie ihren Strom durch die Netze eines Netzbetreibers leiten dürfen. Die Gebühr wird für die Instandhaltung, den Betrieb und den Ausbau des Netzes verwendet. Auch dieser Posten ist intransparent, da der in den Kosten enthaltene Gewinn des Netzbetreibers nicht ausgewiesen ist.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer auf den Strompreis beläuft sich auf 19 %.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ("Ökosteuer") wurde mit der ökologischen Steuerreform eingeführt. Nach mehreren Erhöhungsstufen beträgt sie heute 2,05 Cent je kWh, das ist das Dreifache von 1999.

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe zahlen die Energieversorger an die Städte und Kommunen. Sie wird je nach Einwohnerzahl erhoben bis zu 2,5 Cent je kWh.

EEG-Umlage

Die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energiegesetz (EEG) steigt mit der Menge des eingespeisten Stroms aus regenerativen Energiequellen. Sie wird von dem den Ökostrom aufnehmenden Netzbetreiber erhoben. Die Umlage hat sich nur relativ aber nicht absolut erhöht.

KWK-Umlage

Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK) fördert die umweltfreundliche Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung. Es handelt sich vor allem um Überschussstrom aus der Industrie. Sie wird ebenfalls von dem Netzbetreiber erhoben, der den KWK-Strom aufnimmt.

Kostentreiber Steuer

Änderung seit 1999: Die Mehrwertsteuer wurde 2006 von 16 auf 19 % erhöht. Die Stromsteuer hat sich seither verdreifacht. Steuererhöhungen sind somit an den Kostensteigerungen für Strom mit ca. 6 - 7 % beteiligt.

Abgabenbelastung im Ländervergleich

Strombesteuerung im europ. Vergleich in % (2008)

Im Vergleich einiger ausgewählter europäischer Länder ist die Strombesteuerung nur in Dänemark höher als in Deutschland.


Mehrkosten aus EEG-Umlage

Mehrkosten für den Stromverbraucher ergeben sich aus dem Umwälzungsmechanismus. Dieser funktioniert in folgenden Stufen:

1. Der Anlagenbetreiber liefert an den Verbundnetzbetreiber (VNB) Strom und erhält dafür die Einspeisevergütung nach EEG.
2. Der Verbundnetzbetreiber verkauft den Strom zum Preis, der sich aus der Einspeiservergütung ergibt, an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).
3. Der Übertragungsnetzbetreiber führt mit den anderen Netzbetreibern einen Belastungsausgleich durch.
4. Der Übertragungsnetzbetreiber verkauft die nicht auszugleichende Strommenge auf dem Spotmarkt und erzielt dafür eine Einnahme in Höhe des aktuellen Börsenkurses für Strom.
5. Die dem Übertragungsnetzbetreiber danach verbleibenden Differenzkosten werden vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU)in Form der EEG-Umlage ausgeglichen.
6. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) legt die Kosten der Ausgleichzahlung auf den Stromverbraucher um.

Nach Massgabe der Differenzkosten des laufenden Jahres wird die für das Folgejahr geltende EEG-Umlage geschätzt. Diese ist dann Bestandteil der Strompreiskalkulation des betreffenden Jahres.

Die EEG-Umlage resultiert somit aus der Menge des gelieferten Stromes aus erneuerbaren Energien und der Höhe der dafür gezahlten Einspeisevergütung. Sie beläuft sich im Jahre 2008 auf 9 %.

Die Umlage auf die Stromverbraucher ist gerechtfertigt als Beitrag zur Sicherung der künftigen Energieversorgung. Eine Belastung der öffentlichen Haushalte ist aus dem EEG nicht gegeben.