Strompreis: Unterschied zwischen den Versionen
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== Energieerzeugung und Vertrieb == | |||
Energieerzeugung und Vertrieb sind sehr intransparente Kosten. In ihnen verbirgt sich auch der Gewinn des Versorgungsunternehmens. | |||
== Netzkosten == | |||
Die Netzentgelte sind Gebühren, die Stromversorger dafür bezahlen, dass sie ihren Strom durch die Netze eines Netzbetreibers leiten dürfen. Die Gebühr wird für die Instandhaltung, den Betrieb und den Ausbau des Netzes verwendet. Auch dieser Posten ist intransparent, da der in den Kosten enthaltene Gewinn des Netzbetreibers nicht ausgewiesen ist. | |||
== Mehrwertsteuer == | |||
Die Mehrwertsteuer auf den Strompreis beläuft sich auf 19 %. | |||
== Stromsteuer == | |||
Die Stromsteuer ("Ökosteuer")wurde mit der ökologischen Steuerreform eingeführt. Nach mehreren Erhöhungsstufen beträgt sie heute 2,05 Cent je kWh, das ist das Dreifache von 1999. | |||
== Konzessionsabgabe == | |||
Die Konzessionsabgabe zahlen die Energieversorger an die Städte und Kommunen. Sie wird je nach Einwohnerzahl erhoben bis zu 2,5 Cent je kWh. | |||
== EEG-Umlage == | |||
Die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energiegesetz (EEG) steigt mit der Menge des eingespeisten Stroms aus regenerativen Energiequellen. Sie wird von dem den Ökostrom aufnehmenden Netzbetreiber erhoben. Die Umlage hat sich nur relativ aber nicht absolut erhöht. | |||
== KWK-Umlage == | |||
Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK fördert die umweltfreundliche Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung - vor allem Überschussstrom aus der Industrie. Sie wird ebenfalls von dem Netzbetreiber erhoben, der den KWK-Strom aufnimmt. | |||
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Version vom 25. März 2010, 18:10 Uhr
Der Strompreis für Privathaushalte betrug 1998 ca. 14,5 Cent pro Kilowattstunde und ist bis 2008 auf ca. 20 Cent (= + ca. 38 %) gestiegen. Die Preiserhöhungen setzten sich seither fort. Die Energiekonzerne machen dafür die gestiegene Steuerbelastung für Strom und die hohen Kosten für den Ökostrom verantwortlich. Ist diese Aussage zutreffend?
Zusammensetzung des Strompreises
Energieerzeugung und Vertrieb
Energieerzeugung und Vertrieb sind sehr intransparente Kosten. In ihnen verbirgt sich auch der Gewinn des Versorgungsunternehmens.
Netzkosten
Die Netzentgelte sind Gebühren, die Stromversorger dafür bezahlen, dass sie ihren Strom durch die Netze eines Netzbetreibers leiten dürfen. Die Gebühr wird für die Instandhaltung, den Betrieb und den Ausbau des Netzes verwendet. Auch dieser Posten ist intransparent, da der in den Kosten enthaltene Gewinn des Netzbetreibers nicht ausgewiesen ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer auf den Strompreis beläuft sich auf 19 %.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ("Ökosteuer")wurde mit der ökologischen Steuerreform eingeführt. Nach mehreren Erhöhungsstufen beträgt sie heute 2,05 Cent je kWh, das ist das Dreifache von 1999.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe zahlen die Energieversorger an die Städte und Kommunen. Sie wird je nach Einwohnerzahl erhoben bis zu 2,5 Cent je kWh.
EEG-Umlage
Die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energiegesetz (EEG) steigt mit der Menge des eingespeisten Stroms aus regenerativen Energiequellen. Sie wird von dem den Ökostrom aufnehmenden Netzbetreiber erhoben. Die Umlage hat sich nur relativ aber nicht absolut erhöht.
KWK-Umlage
Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK fördert die umweltfreundliche Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung - vor allem Überschussstrom aus der Industrie. Sie wird ebenfalls von dem Netzbetreiber erhoben, der den KWK-Strom aufnimmt.