Strompreis: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 7: | Zeile 7: | ||
[[File:Strompreis-Zusammensetzung_0001.jpg|thumb|Strompreis-Zusammensetzung - MWSt vom Bruttostrompreis]] | [[File:Strompreis-Zusammensetzung_0001.jpg|thumb|Strompreis-Zusammensetzung - MWSt vom Bruttostrompreis]] | ||
Betrachten wir die einzelnen Kostenbestandteile: | Die Zahlen sind der Zeitschrift ON 01.2010 (Herausgeber E.ON) entnommen. Betrachten wir die einzelnen Kostenbestandteile: | ||
===Energieerzeugung und Vertrieb=== | ===Energieerzeugung und Vertrieb=== |
Version vom 29. März 2010, 15:19 Uhr
Diese Seite ist noch unvollständig. Bitte hilf mit, indem du die fehlenden Informationen sammelst und die Seite damit vervollständigst. Zum Schluss entferne bitte diesen Hinweis |
Der Strompreis für Privathaushalte betrug 1998 ca. 14,5 Cent pro Kilowattstunde und ist bis 2008 auf ca. 20 Cent (= + ca. 38 %) gestiegen. Die Preiserhöhungen setzten sich seither fort. Die Energiekonzerne machen dafür die gestiegene Steuerbelastung für Strom und die hohen Kosten für den Ökostrom verantwortlich. Ist diese Aussage zutreffend?
Zusammensetzung des Strompreises
Die Zahlen sind der Zeitschrift ON 01.2010 (Herausgeber E.ON) entnommen. Betrachten wir die einzelnen Kostenbestandteile:
Energieerzeugung und Vertrieb
Energieerzeugung und Vertrieb sind sehr intransparente Kosten. In ihnen verbirgt sich auch der Gewinn des Versorgungsunternehmens.
Netzkosten
Die Netzentgelte sind Gebühren, die Stromversorger dafür bezahlen, dass sie ihren Strom durch die Netze eines Netzbetreibers leiten dürfen. Die Gebühr wird für die Instandhaltung, den Betrieb und den Ausbau des Netzes verwendet. Auch dieser Posten ist intransparent, da der in den Kosten enthaltene Gewinn des Netzbetreibers nicht ausgewiesen ist.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer auf den Strompreis beläuft sich auf 19 %.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ("Ökosteuer") wurde mit der ökologischen Steuerreform eingeführt. Nach mehreren Erhöhungsstufen beträgt sie heute 2,05 Cent je kWh, das ist das Dreifache von 1999.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe zahlen die Energieversorger an die Städte und Kommunen. Sie wird je nach Einwohnerzahl erhoben bis zu 2,5 Cent je kWh.
EEG-Umlage
Die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energiegesetz (EEG) steigt mit der Menge des eingespeisten Stroms aus regenerativen Energiequellen. Sie wird von dem den Ökostrom aufnehmenden Netzbetreiber erhoben. Die Umlage hat sich nur relativ aber nicht absolut erhöht.
KWK-Umlage
Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK) fördert die umweltfreundliche Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung. Es handelt sich vor allem um Überschussstrom aus der Industrie. Sie wird ebenfalls von dem Netzbetreiber erhoben, der den KWK-Strom aufnimmt.
Kostentreiber Steuer
Änderung seit 1999: Die Mehrwertsteuer wurde 2006 von 16 auf 19 % erhöht. Die Stromsteuer hat sich seither verdreifacht. Steuererhöhungen sind somit an den Kostensteigerungen für Strom mit ca. 6 - 7 % beteiligt.